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Ab 2018 mehr Geld vom Jobcenter

Region.

Ab 2018 steigen die Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Änderung wird ab Ende November automatisch berücksichtigt. Zu dem Zeitpunkt erhalten die betroffenen Leistungsempfänger dann Bescheide, die die neuen Beträge ausweisen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich, auch wenn Betroffene jetzt noch Bescheide erhalten, die für 2018 die alten Beträge ausweisen. "In jedem Fall stellt der Computer Ende November automatisch um", sagt Sylke Schwanhold, Mitglied der Geschäftsführung im Jobcenter Region Hannover. "Wer bis Ende Dezember doch keinen Bescheid mit neuen Beträgen ab Januar 2018 erhalten hat, sollte sich einfach an das Jobcenter wenden. Ein Widerspruch ist für die Korrektur nicht notwendig. Die pünktliche Auszahlung der erhöhten Regelbedarfe ist sichergestellt."

Der Regelbedarf sichert den Lebensunterhalt. Er umfasst unter anderem Ernährung, Kleidung und Körperpflege sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Mit der Erhöhung ab Januar 2018 haben Alleinstehende und Alleinerziehende einen monatlichen Regelbedarf von 416,00 Euro. Leben zwei Erwachsene gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft, beträgt ihr Regelbedarf jeweils 374,00 Euro. Bei Kindern unter sechs erhöht sich der Regelbedarf auf 240,00 Euro. Ab sechs Jahren beträgt der neue Regelbedarf 296,00 Euro und steigt ab dem 15. Lebensjahr auf 316,00 Euro. Volljährige Kinder unter 25 in den Bedarfsgemeinschaften haben ab Januar einen Regelbedarf von 332,00 Euro. Einkommen oder andere Leistungen wie Kindergeld und Unterhaltsvorschussgeld werden auf die Regelbedarfe angerechnet.

Die Regelbedarfe für Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) werden aufgrund einer gesetzlichen Regelung jährlich überprüft und fortgeschrieben.