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Wennigsen offiziell "finanzschwach": Land gewährt Hilfen in Höhe von 3,86 Millionen Euro

Symbolbild. Quelle: Pixabay.

Wennigsen. „Als Land Niedersachsen unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Ausgaben zu decken und Investitionsfähigkeiten aufrechtzuerhalten“, erklärt die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniele Behrens. Sie hat jetzt bekannt gegeben, dass das Land Niedersachsen 39 finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldetet Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen unterstützen wird. In der Region Hannover sind fünf Städte und Gemeinden dabei - seit Jahren erstmals dabei ist nun auch Wennigsen..

Ministerin Behrens sagt: „Die Inflation und die damit verbundenen Mehrausgaben im Haushalt fordern die bereits finanzschwachen Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im besonderen Maße. Als Land Niedersachsen unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Ausgaben zu decken und Investitionsfähigkeiten aufrechtzuerhalten. Ziel ist es die Bedarfszuweisungen spätestens bis zum Jahresende an die betroffenen Kommunen auszuzahlen.“ Das Land Niedersachsen gewährt Bedarfszuweisungen in Höhe von mehr als 89 Millionen Euro. Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen.

Die Höhe der einzelnen Zuweisungen belief sich beispielsweise auf Beträge von 2.490.000 Euro für Laatzen, 3.180.000 Euro für Ronnenberg und 3.860.000 Euro für Wennigsen. Die Deister-Kommune hat in den letzten Jahren nie Bedarfszuweisungen erhalten. Mit erstmalig begünstigten Kommunen werden vor einer endgültigen Auszahlung gegebenenfalls noch Vereinbarungen zur Haushaltswirtschaft und zur Konsolidierung erarbeitet. Das könnte nun auf Bürgermeister Ingo Klokemann (SPD) und den Gemeinderat zukommen. Wennigsen hat in der Region Hannover den höchsten Einzelbetrag an Bedarfszuweisungen erhalten.

Insgesamt beantragten in diesem Jahr 58 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wegen einer außergewöhnlichen Lage Bedarfszuweisungen. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 17 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden. Bedarfszuweisungen sind gesonderte Mittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag finanzschwacher Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis stellen.