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Wer hat Anspruch auf Kinder-Betreuung in Schule und Kindergarten?

Region.

Eltern von Kita- und Schulkindern sind gleichermaßen in besonderer Weise von den Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus betroffen. Die Schließung der Einrichtungen dient dazu, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Nur für Kinder von Erziehungsberechtigten, die in der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ beschäftigt sind, gibt es eine Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Anzahl der Notgruppen hängt vom Bedarf ab.

Nach Auskunft der Region Hannover zählen zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“ insbesondere:

-        Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

-        Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

-        Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

-        Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,

-        Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge (insbesondere der Wasser, Strom- und Gasversorgung),

-        Beschäftigte im Bereich der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel)

-        Beschäftigte im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation,

-        Beschäftigte im Bereich des Finanzwesens (Bargeldversorgung, kartengestützte Zahlungsverkehr, konventioneller Zahlungsverkehr).

In der Regel sollen Eltern am Montag in den jeweiligen Einrichtungen ihren Bedarf anmelden, einige Kommunen halten dazu auch Vordrucke auf ihren Internetseiten vor.Das gilt für Schulen und Kindergärten.