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Arbeitswelt im Wandel: Niedersachsen fördert überbetriebliche Weiterbildungsprojekte

Hannover. Das Land Niedersachsen fördert ab sofort überbetriebliche Weiterbildungskurse, die Unternehmen und Beschäftigte fit machen für die digitalen und strukturellen Veränderungen in der modernen Arbeitswelt. Im Fokus steht vor allem der Erwerb von Kompetenzen zur branchenübergreifenden Sicherung von Arbeitsplätzen. Hierzu zählen laut Förderaufruf das Erlernen digitaler Kompetenzen im Personalwesen, die Arbeit mit Künstlicher Intelligenz sowie die Transformation und Veränderungen von Arbeitsabläufen.

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Entscheidendes Kriterium für eine Förderung ist, dass die in den Kursen erlangten Qualifikationen allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind und in verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden können. Zudem muss ein wesentlicher Bestandteil die Vermittlung branchenübergreifender Kompetenzen sein. Berufsbezogene fachspezifische Kompetenzen dürfen bis zu einem Drittel der Gesamtunterrichtsstunden ausmachen, soweit diese im Zusammenhang mit den allgemeinen beruflichen Kompetenzen stehen. Auch Selbstlernphasen, Projektarbeit und Hospitationen in Betrieben können Teil der Weiterbildungskurse sein, sofern es sich nicht um betriebsspezifische Anwendungsfälle handelt. Nicht gefördert werden hingegen einzelbetrieblich ausgerichtete Weiterbildungsprojekte, unternehmensspezifische Schulungen, Schulungen von eigenen Produkten sowie betriebsspezifisches Coaching und Unternehmensberatung.

„Mit dem Förderaufruf stärken wir Beschäftigte sowie kleine und mittelständische Unternehmen gleichermaßen“, erklärt Niedersachsens Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi. „Denn sowohl der niedersächsische Arbeitsmarkt als auch die Wirtschaftsunternehmen sehen sich mit großen strukturellen Herausforderungen konfrontiert, die eine schnelle Anpassungsfähigkeit voraussetzen. Investitionen in Bildung sind somit auch Investitionen in eine nachhaltige Fachkräftesicherung.“

Förderanträge können zwischen dem 19. März 2026 und 31. August 2026 bei der NBank eingereicht werden. Die Projekte selbst dürfen frühestens zum 01. Juni 2026, spätestens jedoch zum 01. Dezember 2026 starten und müssen spätestens zum 30. September 2027 enden. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 16 Monate. Pro Projekt werden Gesamtausgaben zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro gefördert. Insgesamt stellt das Land im Rahmen des Förderaufrufs 1 Million Euro bereit.

Es ist eine digitale Informationsveranstaltung durch die NBank für alle Interessierten am 19. März 2026 von 10 bis 12:30 Uhr geplant (mit vorheriger Anmeldung). Weitere Hinweise zur Anmeldung und zum Förderaufruf gibt es online auf der Homepage der NBank.

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