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Landesregierung erleichtert Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Hannover. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, das berufliche Anerkennungsverfahren für Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen einfacher, schneller und praxisnäher zu gestalten.

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Geplant ist, dass Antragsunterlagen auch grundsätzlich in englischer Sprache eingereicht werden können. Mit dieser Verfahrenserleichterung orientiert sich Niedersachsen an entsprechenden Regelungen auf Bundesebene und in anderen Ländern. Zudem sollen mehr Fachkräfte Zugang zum Anerkennungsverfahren erhalten, indem die bisherige Verknüpfung zwischen anzuerkennendem und später auszuübendem Beruf gelockert wird. Einzelne Gesetzesformulierungen sollen außerdem verständlicher gefasst werden.

Bereits seit 2012 besteht ein Anspruch darauf, die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit einem entsprechenden deutschen Beruf prüfen zu lassen. Das berufliche Anerkennungsverfahren unterstützt ausländische Fachkräfte und Arbeitgeber dabei, qualifikationsentsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen. So können bestimmte Berufe nur mit einer Berufsanerkennung ausgeübt werden, zum Beispiel in den Gesundheitsberufen. In vielen weiteren Fällen ist die Anerkennung ebenfalls sinnvoll, damit die Fachkräfte ihre vorhandenen Kenntnisse und Kompetenzen gegenüber Arbeitgebern verbindlich und transparent nachweisen können. In 2025 wurden in Niedersachsen rund 10.500 Verfahren gezählt. Die Zahlen sind über die Jahre stark angestiegen – die Erfolgsquote ist hoch. In Fällen einer zunächst nur teilweisen Gleichwertigkeit kann die volle Anerkennung über Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden. Der Schwerpunkt der Verfahren liegt dabei auf den medizinischen Gesundheitsberufen.

„Wir möchten es Fachkräften mit ausländischen Berufsqualifikationen leichter machen, zu ihrer Berufsanerkennung zu kommen“, erklärt Arbeits- und Integrationsminister Dr. Andreas Philippi. „Denn eine gute, existenzsichernde Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe zugewanderter Menschen und hilft zugleich dabei, den wachsenden Fachkräftebedarf in vielen Branchen zu decken.“

Mit dem Beschluss des Kabinetts wird der Gesetzentwurf in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. 

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