Barsinghausen.
Bei der Ratssitzung am Donnerstagabend, 14. November, diskutierten die Ratsmitglieder über eine Billigkeitsrichtlinie bei den Straßenreinigungsgebühren, um Spitzen in der Gebührenzahlung zu verhindern.
Durch den Wechsel vom Frontmetermaßstab zum Quadratwurzelmaßstab, wurde über die Einführung einer Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke diskutiert. Es soll verhindert werden, dass Grundstücke die nur über wenige Meter Straßenanbindung, aber sehr groß sind, nicht zu übergroßen Zahlungen an der Straßenreinigung beteiligt werden. Die Verwaltung hat daher die Billigkeitsregelung vorgeschlagen. Die Grünen hätten lieber auf eine Erhebung der Straßenreinigungsgebühren verzichtet, können laut Thomas Lux aber mit dieser Art der Gebührenbegrenzung leben. Günter Gottschalk, SPD, führte detailliert auf, dass eine Kommune die Gebühren erben könnte, aber nicht müsste und war daher, wie die gesamte SPD, gegen die Gebühren und somit auch gegen eine Billigkeitsrichtlinie. „Wenn eine Stadt eine Leistung erbringt, darf sie auch um diese Kosten zu decken dafür Gebühren erheben“, begründet Kerstin Beckmann ihre Position für die Billigkeitsrichtlinie. Für sie und ´Aktiv für Barsinghausen` vereinen sich bei dieser Entscheidung der Grundsatz der Finanzierung für eine Leistung, gleichzeitig wird verhindert, dass Bürger überhöhte Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Als Folge dieser Richtlinie wird bei Grundstücken, die größer als 10.000 Quadratmeter sind und weitere Voraussetzungen vorliegen, die über 10.000 Quadratmeter hinausgehen Grundstücksfläche nur zu 10 Prozent bei der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühr berücksichtigt. Bis 10.000 Quadratmeter fließt die Grundstücksgröße in vollem Umfang in die Festsetzung ein.
Der Antrag wurde von allen Parteien angenommen, nur die SPD stimmte geschlossen dagegen.