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Gleich zwei Strafverfahren nach Fahrt in „Schlangenlinien“

Barsinghausen. Am Sonntagnachmittag, gegen 15.04 Uhr, fiel den eingesetzten Beamten bei einer gezielten Verkehrsüberwachung im Bereich Wennigser Straße/Nienstedter Straße ein Verkehrsteilnehmer (34) auf, der in seinem Pkw zunächst das Stopp-Schild missachtete und im Anschluss in „Schlangenlinien“ weiterfuhr. .

Erst nach mehrmaligem versuchen den Pkw mittels Anhaltesignal zu stoppen, hielt dieser sein Fahrzeug an. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle ergab ein freiwillig vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 1,66 Promille. Weiterhin ergab die Kontrolle, dass der Verkehrsteilnehmer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Gegen den Beschuldigten wurden zwei Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.