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Krawatten-Zuschuss ist erneut Thema im Rat

Barsinghausen.

Im Januar wurde vom Kulturverein Krawatte der Verwaltung der Stadt Barsinghausen mitgeteilt, dass es beim Bau des soziokulturellen Zentrums Veränderungen gibt. Statt drei sollen die Maßnahmen in fünf Bauabschnitten durchgeführt werden. Aus diesem Grund müssen die Grundlagen zur Bewilligung des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 100.000 Euro verändert und der Bescheid aufgehoben werden, der für die erste Baumaßnahme "Erster Bauabschnitt - Innenausbau - Ausbau Foyer" vorgesehen war. Die Mitglieder des Rates der Stadt Barsinghausen wird sich am Donnerstag, 22. Februar, um 19 Uhr im Zechensaal über die Veränderungen beraten.

Eigentlich sollte mit dem Bescheid das nutzbare Gebäudeteil für das Zentrum gefördert werden, welches jedoch erst nach Beendigung des zweiten Bauabschnittes zur Verfügung stehen soll, erklärte die Verwaltung in der Vorlage. Der zweite Bauabschnitt soll im Oktober abgeschlossen sein. Die Verwaltung betont, dass die "Veränderungen der Bauabschnitte und einzelner Maßnahmen keinen Einfluss auf die Förderung eines soziokulturellen Zentrums" haben. Ein neuer Bescheid zur Bewilligung des 100.000 Euro Investitionskostenzuschusses ist jedoch notwendig. "Zur Absicherung des Investitionszuschusses soll die Auszahlung unter der Bedingung erfolgen, dass der Kulturverein Krawatte die Kulturfabrik Krawatte vom Zeitpunkt der Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes an für mindestens 25 Jahre im Rahmen des vorgelegten Betriebskonzeptes betreibt, sich der Kulturverein Krawatte in diesem Zeitraum nicht auflöst und nicht in die Insolvenz fällt", erklärte die Verwaltung. Auf dieser Grundlage soll der Verein eine Bankbürgerschaft vorlegen, die "mit Abschluss des Ersten Bauabschnittes im Juni noch weitere fünf Jahre laufen muss".