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Mini-Jobs in Frauenhand

„Männer-Euro“: Von jedem Lohn-Euro, der pro Stunde verdient wird, bekommen Männer im Schnitt immer noch etwas mehr ab als Frauen. Bildmontage des NGG. privat.

Region. Die Mini-Job-Arbeit ist weiblich, von den rund 112.900 Mini-Jobs in Hannover und Umgebung sind 55 Prozent in Frauenhand – in der Nahrungsmittelindustrie liegt der Anteil sogar bei 65 Prozent. „Wie dick die Lohntüte ist, das darf nicht vom Geschlecht abhängen. Aber auch nicht davon, wie gut jemand das Lohnpokern beherrscht. Beim Lohn für Arbeit muss mehr Fairness her: Wir brauchen ein neues ‚Lohn-Fair-Play‘“, so Lena Melcher, Geschäftsführerin des NGG..

Auch bei der Teilzeitarbeit liegen die Frauen vorne, die rund 161.430 Teilzeitstellen in Stadt und Region werden zu 74 Prozent von Frauen gemacht. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur. Ein Großteil der Vollzeitstellen würden in vielen Branchen nicht von Frauen besetzt.
Lena Melcher, Geschäftsführerin der NGG-Region Hannover, spricht von einer „Lohn- und Renten-Falle“: „Teilzeitarbeit bedeutet immer ein schmaleres Portemonnaie – und auch eine kleinere Rente. Und Mini-Jobs bedeuten Mini-Renten.“ Hinzu komme, dass Frauen im Bundesdurchschnitt sieben Prozent weniger pro Stunde verdienten als Männer. Und das bei einer vergleichbaren Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie, so die NGG Hannover. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Es sei daher wichtig, mit einem Tabu zu brechen: „Über Geld redet man nicht. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Beim Lohn sollte man in den Betrieben in der Stadt und der Region Hannover aber mal eine Ausnahme machen“, so Lena Melcher. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, könne der auch die „Lohn-Kommunikation im Unternehmen beleben“. Ansonsten gebe es zwar auch noch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, was ein männlicher Kollege in ähnlicher Position verdient. Doch das Entgelttransparenzgesetz gilt lediglich in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. „Eine Köchin im Restaurant oder eine Verkäuferin in der Bäckerei haben davon allerdings nichts“, so NGG-Geschäftsführerin Melcher. Hier solle die Bundesregierung dringend nachbessern. Ziel müsse es sein, die Lohnscheren zwischen Männern und Frauen zu schließen.