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Polizei kontrolliert geparkte Lkw in Wohngebieten

Barsinghausen.

Nachdem sich vermehrt Anwohner im Bereich Goethestraße über geparkte Lkw beschwert haben (con-nect berichtete), weist die Verwaltung darauf hin, dass das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist. Die Regelung der Straßenverkehrsordnung zum Halten und Parken von Fahrzeugen gilt laut Verwaltung unabhängig davon, ob anderweitige LKW-Parkplätze zur Verfügung stehen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob ein anderer Parkplatz kostenpflichtig ist. Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, auf regelkonformes Parken zu achten.

Die Verwaltung prüft nun, ob Regelungen zur Behebung des Parkproblems getroffen werden können. Dabei wird in alle möglichen Richtungen, betreffend sowohl die Röntgenstraße als auch die Goethestraße, gedacht. Künftig wird mit Unterstützung der örtlichen Polizei, notiert, wann welche Lastkraftwagen im Wohngebiet parken. Die betroffenen Fahrzeugführer müssen mit entsprechenden Sanktionen rechnen.

In Zukunft wird, mit freundlicher Unterstützung seitens der örtlichen Polizei, aufgenommen, wann welche Lastkraftwagen im Wohngebiet parken, so dass die betroffenen Fahrzeugführer künftig mit entsprechenden Sanktionen rechnen müssen.