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UWG schaltet Kommunalaufsicht wegen Kindergartensatzung ein

Barsinghausen.

Nach unserer Rechtsauffassung ist die Kindergartensatzung der Stadt Barsinghausen vom 06.12.2016 ein Fall für die Kommunalaufsicht gem. § 173 Abs. 1 Nieders. KommunalverfassungsG,“ sagt UWG Fraktionsvorsitzender Markus Neugebauer.

Im weiteren sieht die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) in der Barsinghäuser Praxis einen Verstoß gegen das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG), in dem in §13 (1) folgendes geregelt ist:

"1 -Die örtlichen Träger stellen das vorhandene Angebot an Plätzen in Krippen, Kindergärten, Horten sowie in Kleinen Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an Plätzen in diesen Einrichtungen für die nächsten sechs Jahre fest.
2 -Die Bedarfszahlen sind jährlich fortzuschreiben.
3 -Bei der Feststellung des Bedarfs ist eine möglichst ortsnahe Versorgung anzustreben."

"Aus unserer Sicht bedeutet jährliche Fortschreibung, man ermittelt einmal den Bestand an vorgehaltenen Plätzen und stellt sie somit fest. Dann ermittelt man die Belegung, um zu erfahren, wie viele Plätze noch frei sind. Nun braucht man nur noch die Zahlen der nächstjährigen Abgänger und die Zahlen der Neu-Anmeldungen gegeneinander zu halten und weiß, ob man genügend Plätze vorhält oder neue Kapazitäten schaffen muss.

In die 6-Jahres Vorschau muss man dann nur noch die Geburtenentwicklung und die durchschnittliche Zuwanderung einrechnen und man würde rechtzeitig erfahren, ob höhere Bedarfe bestehen oder nicht. Die hierzu notwendigen Zahlen und Daten hätte die Stadt Barsinghausen zuverlässig anhand ihrer eigenen Quellen ermitteln können und müssen."

Stattdessen habe die  Stadt Barsinghausen Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) bei der Bedarfsplanung zugrunde gelegt.

Die Kommunalaufsicht soll nun unter anderem folgende Fragen prüfen:

Werden die Vergabekriterien für einen Kitaplatz in Barsinghausen eingehalten?
Verdrängen Alleinerziehende erwerbstätige Eltern vom Warteplatz?
Wird und darf städtisches Personal bei der Vergabe bevorzugt werden?
Im KiTaG steht, dass die Bedarfsplanung sechs Jahre im Voraus zu erfolgen hat und jährlich fortgeschrieben werden soll.  Hat die Gemeinde dagegen verstoßen?
Wer trägt die Verantwortung? Sind Schadenersatzklagen betroffener Eltern bekannt oder werden diese erwartet?
Wurde mit der städtischen Kindergartensatzung gegen das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) verstoßen?

Die Kommunalaufsicht hat der UWG am 17. September mitgeteilt, dass sie jetzt prüft. Der Stadt Barsinghausen sind die Vorwürfe bekannt. Sie bereitet zu dem Vorgang eine Stellungnahme vor.