Barsinghausen. Zivilcourage kann entscheidend sein, wenn andere Menschen Hilfe benötigen oder Gefahr droht. Mit der „Barsinghäuser helfenden Hand“ zeichnet der Kommunale Präventionsrat (KPR) deshalb auch in diesem Jahr Menschen oder Gruppen aus, die durch besonderes couragiertes Handeln anderen geholfen oder eine Straftat verhindert beziehungsweise zu deren Aufklärung beigetragen haben. Bis zum 30. November 2026 können Vorschläge eingereicht werden.
Mutiges Eingreifen im vergangenen Jahr
Ein Beispiel für eine solche Tat ereignete sich im Sommer 2025. Während eine 66-jährige Frau, die später mit dem „3. Barsinghäuser Hirsch“ ausgezeichnet wurde, am frühen Abend mit ihrem Rollator auf dem Weg zum Einkaufen war, beobachtete sie einen unbekannten Mann mit drei Mädchen im Alter von sieben bis elf Jahren.
Das Verhalten des Mannes gegenüber dem ältesten Mädchen erschien ihr merkwürdig. Er versuchte wiederholt, das Mädchen zu küssen und zu umarmen. Die Frau griff beherzt ein, forderte den Mann auf, seine Handlungen gegenüber dem Kind zu unterlassen, und begleitete die drei Kinder anschließend nach Hause.
Die Polizei stufte das Verhalten des Mannes im weiteren Verlauf als sexuellen Missbrauch von Kindern ein und nahm Ermittlungen auf.
Auch Rettung am Kirchdorfer Bahnhof wurde ausgezeichnet
Im Jahr zuvor war Helmut Gerhard Hein einem 86-jährigen Mann zur Hilfe gekommen. Im August 2024 lag dieser bewusstlos und verletzt auf den Gleisen am Kirchdorfer Bahnhof. Hein erkannte die Gefahr und rettete den Mann vor einem herannahenden Zug.
Für seinen Einsatz erhielt er die „2. Barsinghäuser helfende Hand“ für das Jahr 2024.
Vorschläge bis Ende November möglich
Nun ruft der Kommunale Präventionsrat erneut alle Barsinghäuser Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Personen oder Gruppen vorzuschlagen, die im Jahr 2026 eine besondere und ehrenwerte Tat vollbracht haben.
Ausgezeichnet werden können unter anderem Handlungen, durch die eine Straftat oder deren Fortführung verhindert oder zur Aufklärung einer Straftat beigetragen wurde. Dabei darf die handelnde Person sich selbst oder andere nicht bewusst in Gefahr gebracht haben.
Auch besondere Hilfeleistungen oder ein couragiertes Einschreiten bei Unfällen und anderen Schadenereignissen können für eine Auszeichnung vorgeschlagen werden.
Voraussetzung ist, dass sich die betreffende Handlung im Stadtgebiet Barsinghausen ereignet hat oder die vorgeschlagene Person beziehungsweise Gruppe in Barsinghausen wohnt oder ansässig ist.
„Zivilcourage ist eine wichtige Haltung“
„Der Rat und der Kommunale Präventionsrat Barsinghausen betrachten ‚Zivilcourage‘ als eine wichtige Haltung in unserer Gesellschaft. Durch sie kann Leid und Schaden abgewendet und insbesondere Schwachen und Minderheiten beigestanden werden, die sich nicht selbst schützen können“, erläutert Robert Engelmann, Sozialdezernent und Vorsitzender des Kommunalen Präventionsrates.
Darüber hinaus trage Zivilcourage zum Schutz der Demokratie und der damit verbundenen Menschenrechte sowie zum Erhalt der gesellschaftlichen Normen und Werte bei. Mit dem Zivilcouragepreis solle diese wichtige Grundhaltung erneut ins öffentliche Bewusstsein der Barsinghäuser Bürgerschaft gerückt werden.
So können Vorschläge eingereicht werden
Vorschläge für eine Person oder Gruppe können über die Website der Stadt unter www.barsinghausen.de/zivilcouragepreis eingereicht werden.
Alternativ können Vorschläge per Brief an die Stadt Barsinghausen, Kommunaler Präventionsrat, Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen, geschickt werden.
Einsendeschluss ist der 30. November 2026. Die Verleihung des Preises ist voraussichtlich im Januar 2027 im Rahmen des jährlich stattfindenden Neujahrsempfangs durch den Bürgermeister der Stadt Barsinghausen vorgesehen.


