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Vater hält Kinder in Tunesien fest

Region.

Das Amtsgericht Hannover verhandelt am 19. April ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Kindesentziehung.

Der Angeklagte soll seit dem 25. März 2017 der Kindesmutter die beiden gemeinsamen Kinder, zwei Mädchen im Alter von elf und neun Jahren, vorenthalten haben.

Mit Zustimmung seiner Ehefrau soll er im Sommer 2015 zusammen mit den Kindern nach Tunesien gereist sein und die Kinder dort zu seinen Eltern verbracht haben. Es soll vereinbart gewesen sein, dass der Angeklagte und die Kinder nach sechs Monaten wieder nach Deutschland zurückkommen sollten. Als die Kindesmutter am 16. Januar 2016 mit den Kindern von Tunesien nach Deutschland habe reisen wollen, habe der Angeklagte dieses nicht zugelassen, sodass die Kindesmutter allein nach Hannover habe zurückkehren müssen.

Der Angeklagte wurde bereits am 25. Mai 2016 wegen Kindesentziehung im Zeitraum vom 16. Januar 2016 bis zum 20. Mai 2016 zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Diese Strafe hat er voll verbüßt.

Eine Rückführung der Kinder aus Tunesien soll, trotz zahlreicher Beteuerungen in Hauptverhandlungen des Angeklagten, an dessen nicht erteilter Zustimmung zur Rückführung der Kinder nach Deutschland gescheitert sein. Der nunmehr angeklagte Zeitraum bezieht sich auf die Zeit der Inhaftierung. Das angeklagte Delikt ist ein sogenanntes Dauerdelikt, welches jeden Tag neu begangen werden kann. Eine Rückführung der Kinder hat der Angeklagte bislang abgelehnt. Zur Zeit befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Aktenzeichen: 230 Ds 72/18