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CDU-Ratsfraktion mit Resolution zur finanziellen Ausstattung der Kommunen

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gehrden mit ihrem Fraktionsvorsitzenden Thomas Spieker fordert eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen.

Gehrden.

Auf Initiative der CDU-Fraktion soll der Rat der Stadt Gehrden in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. März, eine Resolution zur finanziellen Ausstattung der Kommunen fassen. Dafür führen die Christdemokraten als Beispiel die frühkindliche Bildung an.
Gefordert wird eine dauerhafte Entlastung der Städte und Gemeinden für die notwendige Erfüllung der Aufgaben der Kinderbetreuung durch die Gewährung deutlich höherer Finanzzuweisungen, insbesondere im Elementarbereich. Dazu gehört weiter eine vollumfassende Kostenerstattung für mögliche zukünftig getroffene Entscheidungen (Gebührenfreiheit, Verbesserung des Personalschlüssels). Außerdem sollen Investitionskostenzuschüsse für den Erhalt und die Erweiterung der kommunalen Betreuungsangebote im U 3-Bereich sowie im Elementarbereich gewährt werden. Die Resolution soll an die Repräsentanten des Landtages, Landesregierung, Bundestag und Bundesregierung weitergeleitet werden.

Nach dem im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung erfüllen die Kommunen vielfältige freiwillige und Pflichtaufgaben. Dabei klaffen seit Jahren das Spektrum der Aufgaben auf der einen und die finanzielle Ausstattung, die die Kommunen im Rahmen der Konnexität vom Land Niedersachen erhalten, auf der anderen Seite immer weiter auseinander. Im Ergebnis schaffen es zahlreiche Städte und Gemeinden nicht mehr, die ihnen garantierte Selbstverwaltung rechtmäßig auszuüben, da es ihnen kaum noch gelingt, ihre Haushalte auszugleichen. Als Folge dessen müssen freiwillige Leistungen, die das gemeindliche Zusammenleben prägen und durch die die Stadt die Möglichkeit der Profilierung und Gestaltung hat, auf ein Minimum zurückgefahren werden, damit die Pflichtaufgaben mit den knappen finanziellen Ressourcen bestmöglich erledigt werden können. Gleichzeitig sind die Städte und Gemeinden gezwungen, ihre Bürgerinnen und Bürger bis zum Erreichen der Schmerzgrenze mit kommunalen Abgaben und Steuern zu belasten, um die Einnahmesituation ansatzweise auskömmlich zu gestalten.

Ein Musterbeispiel für das Missverhältnis von Aufgabenzuweisung und finanziellem Ausgleich stellt die Kinderbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten dar. Mit der Gewährung des Rechtsanspruchs für einen Kindergartenplatz im Jahr 1996 hat der Bereich der frühkindlichen Bildung eine Eigendynamik genommen, deren Ende noch nicht abzusehen ist. Fand die Kinderbetreuung noch vor nicht allzu langer Zeit fast ausschließlich im Elementarbereich statt und erstreckte sich diese in der Regel auf die Vormittags- oder Nachmittagsstunden, wächst aufgrund der Berufstätigkeit beider Elternteile und eines höheren Anteils an Alleinerziehenden die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung und Betreuungsplätzen im U 3-Bereich, für die seit 2013 ebenfalls ein gesetzlicher Anspruch besteht. Vor einigen Jahren war die nachschulische Betreuung im Hort noch ein freiwilliges Zusatzangebot. Heute ist eine Anschlussbetreuung im Hort oder in der Ganztagsschule ein fester und von vielen Eltern nachgefragter Bestandteil in der Betreuungslandschaft. Zu erwarten sind mittelfristig eine weitere Ausweitung der Betreuungszeiten, die Erfüllung spezifischer Anforderungen im Rahmen der Inklusion, sowie zunehmende Betreuungsbedarfe in Krippen und im Anschluss an die Grundschule (Hort oder Ganztagsschule).

Die Stadt Gehrden bestreitet diesen Weg gerne und mit großem Verantwortungsbewusstsein, da sie sich als familienfreundliche Kommune versteht und ihr Handeln an den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger ausrichtet. Die finanzielle Belastung zur Erfüllung dieser Aufgabe dominiert den Haushalt allerdings in einem Ausmaß, dass dies im Hinblick auf die übrigen vielfältigen Aufgaben und Angelegenheiten der Kommune und die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger kaum zu rechtfertigen ist. Und dennoch wird die zu erwartende Entwicklung weitere Kostensteigerungen mit sich bringen. Der unmittelbare Aufwand für die Kinderbetreuung (reine Kita-Kosten) beträgt in der Stadt Gehrden im Jahr 2017 rund 5,63 Mio. Euro. Bei einem Gesamtvolumen der ordentlichen Aufwendungen von 31,9 Mio. Euro bindet dieser Aufgabenbereich damit nahezu 18 Prozent des Ergebnishaushaltes. Hinzu kommen noch mittelbare Personal- und Sachkosten für die Sachbearbeitung, bauliche Unterhaltung und Abschreibungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Der Zuschussbedarf 2017 beträgt etwa 4 Mio. Euro und hat sich seit dem Jahr 2010 mit rund 2,1 Mio. Euro nahezu verdoppelt.

„Es fehlt jedoch in eklatanter Weise an einer angemessenen Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Betriebs- und Personalkosten in den Kinderbetreuungseinrichtungen“, so die Christdemokraten. Bereits heute wird über die generelle Beitragsfreiheit für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsplätzen oder die Einführung der dritten Kraft auch im Elementarbereich gesprochen. Mit dem Signal der Resolution an Bund und Land fordert die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gehrden dazu auf, die finanzielle Ausstattung der Kommunen deutlich zu verbessern.