Gehrden.
Die Energiegenossenschaft Calenberger Land stellt eine Bauvoranfrage für eine Kleinwindenergieanlage auf einer Fläche am Regenrückhaltebecken an der Nordstraße. Die geplante Kleinwindanlage darf eine maximale Höhe von 30 Metern haben.
Die Energiegenossenschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, Bürgern aus dem Calenberger Land eine Beteiligung an der lokalen Gewinnung und Verteilung regenerativer Energie zu ermöglichen. Bisher wurden zahlreiche Solarenergieanlagen, überwiegend auf den Dächern öffentlicher Gebäude, errichtet. Um das Spektrum für die regenerative Energiegewinnung zu erweitern, die Stromgewinnung zu fördern und ein Leuchtturmprojekt umzusetzen, soll eine Kleinwindenergieanlage am Regenrückhaltebecken installiert werden. Dieser Standort wurde gewählt, weil Purena als Gesellschafter der Abwasserbeseitigung Gehrden und als Betreiber des Hauptpumpwerkes am Wertstoffhof ein großer Stromabnehmer direkt vor Ort ist. Überschüssige Energie könnte in Batterien zwischengepuffert oder ins Netz eingespeist werden. Die Kleinwindenergieanlage darf eine maximale Höhe von 30 Metern haben, um als Energieerzeugungsanlage im Außenbereich als privilegiert zulässig zu sein. Die vorgesehene Aufstellfläche liegt auf einem Grundstück, das als Ausgleichsfläche für den Bau der Kreisstraße 231 angelegt wurde. Im Flurbereinigungsverfahren wurde die Fläche der Stadt Gehrden zugewiesen. Die Ausweisung als Ausgleichsfläche könnte aber unter Umständen zu einer negativen Beurteilung des Standortes durch die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover führen. Zu diesem Zweck wird zunächst eine Bauvoranfrage gestellt. Einen Beschluss zu dieser Bauvoranfrage muss der Ausschuss für Bau- und Städteplanung in seiner Sitzung am Dienstag, 7. März, um 18 Uhr im Rathaus der Stadt Gehrden fassen.