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Gartenfreunde in Bedrängnis: Zuwegung zu Kleingärten muss geklärt werden

Leveste.

Die Zeit für die Levester Gartenfreunde mit ihren Parzellen an der Landesstraße 390 in Richtung Redderse drängt: Die Straßenmeisterei Wennigsen hat angekündigt, dass der Entwässerungsgraben und die Grabenfläche auf der Ostseite der Landesstraße wiederhergestellt werden soll. Damit verlieren die Gartenbesitzer ihre selbstangelegten Zuwegungen zu ihren Kleingärten. Die Straßenmeisterei begründet die Arbeiten damit, dass viele selbstgeschaffene Ãœberfahrten über den Graben nicht zulässig sind. Die Gartenfreunde wollen jetzt einen Appell an das zuständige Landesamt für Straßenbau und die Straßenmeisterei richten, um eine Fristverlängerung für die beabsichtigten Arbeiten zu bekommen. Zwischenzeitlich soll nach anderen Lösungen gesucht werden. Dazu gibt es aber noch einen großen Gesprächsbedarf.

Ortsbürgermeister Michael Passior hatte die Gartenfreunde zu einer Sitzung des Ortsrates eingeladen, um in einer gemeinsamen Gesprächsrunde die Problematik zu erörtern. Rund zwanzig interessierte Levester waren zur Sitzung gekommen. Fachbereichsleiter Wolfgang Middelberg berichtete, dass die Fläche mit den neun Gartenparzellen als Grabeland ausgewiesen wird. Im letzten Jahr wurde festgestellt, dass es auf der Fläche größere Veränderungen gegeben hat. So zeigt ein Vergleich von Luftbildaufnahmen aus den Jahren 2013 und 2016, dass diverse Gebäude in der Bauverbotszone außerhalb einer geschlossenen Ortschaft errichtet wurden. Die Lösung wäre jetzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Mit einem Bebauungsplan könnten die Bebaubarkeit und der langfristige Fortbestand des damit ausgewiesenen Kleingartengeländes gesichert werden. Daraus könnte auch eine Verschiebung der Grenze zur Ortsdurchfahrt (OD-Markierung) und das Versetzen des Ortschildes erreicht werden. Trotzdem lässt aber das Landesamt für Straßenbau keine Ein- und Ausfahrten auf die L 390 zu. Auch im Seitenraum der Landesstraße dürfen nach der bisher üblichen Handhabung keine Fahrzeuge abgestellt werden. Bislang ist in vielen Jahren zwar kein Unfall in diesem Bereich verzeichnet worden, aber die Straßenverkehrsbehörde will sich auch keinen Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Verschulden ausgesetzt sehen.

Eine Teilfläche am Südrand des Gartengeländes könnte allerdings eine Zufahrt erhalten, auf der die Gartenfreunde ihre Fahrzeuge abstellen können. Die Fläche befindet sich aber im Eigentum des Wasser- und Bodenverbandes. Eine Alternative wäre eine zentrale Zufahrt in der Mitte des Gartengeländes. Dazu müsste ein Gartenbesitzer einen Teil seiner Parzelle aufgeben. Außerdem müssten sich alle Gartenfreunde untereinander einigen, um Zäune zu entfernen und um eine Zuwegung zu allen Parzellen auf dem vorhandenen Gelände anzulegen. Dies muss kein breiter Weg sein, der mit einem Auto befahrbar ist, aber eine Gehwegbreite zum Abtransport von Schnittgut müsste schon vorhanden sein. Zunächst müssen die Gartenfreunde einen Aufschub der vorgesehenen Arbeiten im Grabenbereich bei der zuständigen Behörde erreichen.