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Kommunalaufsicht: Wahl des Ersten Stadtrates ist rechtmäßig

Bürgermeister Cord Mittendorf (rechts) und Erster Stadtrat André Erpenbach nach der Wahlhandlung in der Ratssitzung am 27. September.

Gehrden.

Das war wohl die kürzeste Sitzung in der Geschichte des Gehrdener Rates. Auf der Tagesordnung standen auch nur die Genehmigung eines Protokollauszuges von der Ratssitzung am 27. September und die Wahl des Ersten Stadtrates.

Bürgermeister Cord Mittendorf beschränkte sich auf wenige kurze Sätze zur Wahl des Ersten Stadtrates. „Verwaltungsseitig ist eine interne Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Ersten Stadtrates in der 7. Sitzung des Rates am 27. September erfolgt. Diese Überprüfung hat zur Vorlage des Vorganges bei der Kommunalaufsicht geführt. Die Kommunalaufsicht hat die Tatbestände überprüft. Die Wahl ist rechtmäßig. Ein erneuter Wahlvorgang für den Ersten Stadtrat ist damit entbehrlich“, erläuterte Bürgermeister Cord Mittendorf die Sach- und Rechtslage nach der Prüfung durch die Kommunalaufsicht. Das Ergebnis wurde mit einem Applaus aus der Ratsversammlung begrüßt. Ein zweiter Anlauf für die Wahl des Ersten Stadtrates war damit nicht erforderlich. Ratsvorsitzender Peter Lübcke konnte damit nach zehn Minuten die Ratssitzung schließen und wünschte den Besuchern einen guten Heimweg.

Zur Vorgeschichte:
In der Ratssitzung am 27. September wurde André Erpenbach zum neuen Ersten Stadt gewählt. Vor der Wahl äußerte Heinz Strassmann als Sprecher der Gruppe Grüne/Linke seine Kritik an der Entscheidung des Bürgermeisters. CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Spieker stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung mit sofortigem Ende der Debatte und Wahl des Ersten Stadtrates. Auf Antrag der Gruppe Grüne/Linke fand eine geheime Wahl statt, in der André Erpenbach nach dem Vorschlagsrecht des Bürgermeisters zum Ersten Stadtrat mit der Mehrheit des Rates gewählt wurde. Bei der nachtäglichen verwaltungsinternen Überprüfung wurde festgestellt, dass mit einem weiteren Antrag zur Geschäftsordnung auch die anderen Ratsfraktionen die Möglichkeit zu einem Redebeitrag zur Wahl des Ersten Stadtrates gehabt hätten. Dies war damals aber nicht geschehen. Nach der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht wird aber die rechtmäßige Wahlhandlung bestätigt und die Angelegenheit ist damit jetzt vom Tisch.