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Marktplatz ist kein Bauland: BI informiert über Bürgerbegehren

Die BI "Wir sind Gehrden" informiert über ihr Bürgerbegehren

Gehrden.

Die Gehrdener Bürger haben einen großen Informationsbedarf zum Fortgang der Planungen für den Marktplatz und des Hauses Steinweg 25. Die Bürgerinitiative „Wir sind Gehrden“ ist deshalb jeden Samstagmorgen von 9 bis 12 Uhr bis Anfang April auf dem Marktplatz, um insbesondere die Fragen zu ihrem Bürgerbegehren und einem möglichen Bürgerentscheid zu beantworten. Einige Gehrdener wollten am Infostand der BI „Wir sind Gehrden“ auch gleich wieder Unterschriften für das Bürgerbegehren leisten, aber soweit ist es noch nicht.

Das Bürgerbegehren entspricht dem Aufruf der Bürgerinitiative vom Herbst 2017, den 2.874 Gehrdener Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet haben (CON berichtete). Am 14. Februar wurde der Antrag auf ein Bürgerbegehren an Bürgermeister Cord Mittendorf übermittelt und gleichzeitig beantragt, dass der Verwaltungsausschuss so schnell wie möglich die Zulässigkeit des Antrages prüft.

„Wie geht es weiter? Das fragen uns nun die Bürger“, sagt Hartmut Weimar von der Bürgerinitiative. Nach einem positiven Bescheid aus dem Rathaus müssen Unterschriften auf vorgeschriebenen Bögen mit den Adressdaten der Unterstützer für ein Bürgerbegehren gesammelt werden. Hierbei müssen mindestens zehn Prozent der Stimmen der Gehrdener Wahlberechtigten, also etwa 1.200 Unterschriften, innerhalb von sechs Monaten zusammenkommen. Diese neuen Listen werden der Stadtverwaltung zur Überprüfung übergeben. Nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes muss sich dann der Rat der Stadt Gehrden mit dem Antrag befassen. Der Rat kann dem Bürgerbegehren entsprechen. Wenn er im Sinne des Antrages entscheidet, keine Flächen vom Marktplatz für einen Neubau am Steinweg 25 abzugeben, wird die Bürgerinitiative ihren Antrag zurückziehen.

Entspricht der Rat aber nicht dem Begehren, muss von der Verwaltung innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid herbeigeführt werden. Der Bürgerentscheid wird wie eine Wahl an einem festgelegten Wahltag und in Wahllokalen durchgeführt. Bei der Wahl kann zu der Problemfrage nur mit JA oder NEIN geantwortet werden. Für den Entscheid muss die Mehrheit der Abstimmenden bei dieser Wahlhandlung votieren. Zusätzlich muss diese Mehrheit zwanzig Prozent der Gehrdener Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl entsprechen. Das wären für das Anliegen der Bürgerinitiative mindestens 2.500 Stimmen. Wenn die Abstimmung zu Gunsten der Forderung der Bürgerinitiative entschieden ist, muss der Rat den Bürgerentscheid wie einen Ratsbeschluss umsetzen.