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Ortsrat Ditterke und B65: Tempo 30, Feinstaub und Autos im Seitenraum

Ditterke.

Die Tempo-30-Anordnung auf der Bundesstraße 65 in der Ortsdurchfahrt von Ditterke zeigt nach Beobachtungen der Anlieger keine große Wirkung. Die Autofahrer fahren mit ihren Fahrzeugen mit höherem Tempo in die Ortschaft hinein. Nach Einschätzung des Ortsrates sollen auch keine Kontrollmessungen für Temposünder durchgeführt werden. Eine Verkehrsberuhigung mit Kontrollen ist auch nicht der Auslöser für die Geschwindigkeitsbegrenzung. 

Vielmehr gilt die Anordnung von Tempo 30 in der Ditterker Ortsdurchfahrt für eine Absicherung bei Haftungsfragen für die Verkehrsbehörde, wenn es zu Unfällen oder Beschädigungen an den Fahrzeugen der Verkehrsteilnehmer kommen sollte. Die B 65 weist in der Ditterker Ortslage starke Verwerfungen und Fahrbahnschäden auf. Die Fahrbahnunebenheiten im Asphaltbelag können nicht ohne weiteres entfernt werden. „Beim Abfräsen des schadhaften Fahrbahnbelages käme man schon in den Unterbau der Fahrbahn“, lautet es in einer Mitteilung an den Ortsrat. Deshalb muss die Fahrbahn von Grund auf saniert werden. Dies wird aber erst in zwei bis drei Jahren geschehen. Bis dahin gilt Tempo 30 in der Ditterker Ortsdurchfahrt. Der Ortsrat schlug vor, eine zusätzliche Beschilderung für die Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen. Damit sollen die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf das Tempolimit hingewiesen und mögliche Gefahrensituationen durch die Verwerfung in der Fahrbahn vermieden werden.

Bei den Einwohnerfragen wurden weiter vorgeschlagen, Feinstaubmessungen an der B 65 durchzuführen. „Wir möchten wissen, ob wir gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Feinstaub ausgesetzt sind“, meinte eine Ditterker Mitbürgerin.
Ein weiteres Ärgernis an der B 65 sind die auf dem Fußweg, zum Teil auch ohne amtliches Zulassungskennzeichen, abgestellten Kraftfahrzeuge eines Autohändlers für Gebrauchtwagen an der Westseite der Ortschaft. Auf Schreiben der Stadt Gehrden hat sich der Gebrauchtwagenhändler uneinsichtig gezeigt. Eine Möglichkeit wäre die Aufstellung von Pflanzkübeln, die aus Verkehrssicherungs- und Haftungsgründen mit Reflektoren gekennzeichnet sein müssen. Damit könnte der Bürgersteig von abgestellten Gebrauchtwagen freigehalten werden, so der Ortsrat.