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Region bildet Interessierte für das Ehrenamt des Einzelvormunds aus

Symbolfoto.

Region. Wenn Eltern sterben oder ihrer elterlichen Sorge nicht mehr nachkommen können oder dürfen, brauchen die betroffenen Kinder und Jugendlichen einen Vormund. Das ist eine Person, die sich für die Rechte und Interessen des Kindes einsetzt und ein Ansprechpartner bei Sorgen und Problemen ist. Diese Vormundschaft wird durch das jeweils zuständige Amtsgericht beschlossen. Bisher hat hier das Jugendamt der Region Hannover in der Regel die Vormundschaft der Minderjährigen übernommen – aktuell ist dies bei 280 Kindern und Jugendlichen der Fall. .

Ab dem 1. Januar 2023 tritt bundesweit die Reform des Vormundschaftsrechts in Kraft, die unter anderem den Schwerpunkt auf die ehrenamtliche Einzelvormundschaft setzt. Das heißt: Künftig hat die ehrenamtliche Einzelvormundschaft Vorrang bei der Auswahl der am besten geeigneten Vormundschaftsform. Das Jugendamt der Region hat dann die Aufgabe, dem Gericht geeignete Personen vorzuschlagen, die für eine ehrenamtliche Vormundschaft in Frage kommen. Die Region Hannover sucht daher dringend nach verantwortungsvollen Menschen, die bereit sind, sich für das Ehrenamt des Einzelvormunds oder der Einzelvormünderin ausbilden zu lassen.

Dazu startet jetzt eine Info-Reihe, die alle Interessierten zu folgenden Terminen von jeweils 18 bis 20 Uhr einlädt, sich über die Rechte und Pflichten der Einzelvormundschaft unverbindlich zu informieren.

Dienstag, 22. November, Jugendhilfestation in Barsinghausen, Gurkenstaße 3, 30890 Barsinghausen
Donnerstag, 24. November, Jugendhilfestation in Burgwedel, Ehlbeek 3, 30938 Burgwedel
Dienstag, 29. November, Jugendhilfestation in Springe, Fünfhausenstraße 6, 31832 Springe

Donnerstag, 1. Dezember, Jugendhilfestation in Ronnenberg, Ronnenberger Straße 22, 30952 Ronnenberg
Dienstag, 6. Dezember, Jugendhilfestation in Garbsen, Planetenring 37, 30823 Garbsen (Planetencenter)
Donnerstag, 8. Dezember, Jugendhilfestation in Neustadt a. Rbge., Schillerstraße 2, 31535 Neustadt a. Rbge.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Einzelvormundschaft sind u.a. die Bereitschaft für ein verantwortungsvolles und kontinuierliches Engagement sowie sich für die Rechte und Interessen des Mündels einzusetzen – auch in Zusammenarbeit mit Behörden und Verwaltung. Zudem sollte die Person ausreichend Zeit für den persönlichen Kontakt mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen (mindestens einmal im Monat) haben. Ehrenamtliche Einzelvormünder entscheiden zum Beispiel über kindgerechte Unterbringung, medizinische Behandlungen sowie schulische Angelegenheiten.

Weitere Informationen vorab gibt gern Günter Hoffmann vom Team Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften der Region Hannover unter Telefon 0511-61621469 oder per E-Mail: guenter.hoffmann(at)region-hannover.de