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300.000 Euro: Angeklagte knackt Konto eines Verstorbenen

Hannover / Region.

Das Amtsgericht Hannover verhandelt am 30. Juli um 11 Uhr ein Verfahren wegen des Vorwurfs des Computerbetruges.

Susanne A., geboren 1958, soll am 5. Oktober 2016 unter Verwendung von Passwort und TAN-Generator, deren Besitz sie auf bislang ungeklärte Weise erlangt habe, Transaktionen vom Konto eines Verstorbenen getätigt haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Kurz hintereinander fanden fünf Überweisungen zu Einzelbeträgen von 10.000 EUR, 100.000 EUR, 90.000 EUR und zweimal 50.000 EUR statt. Die Geldbeträge in einer Gesamthöhe von 300.000 Euro gingen auf das Bankkonto der Angeklagten. Sie soll bereits einen Betrag in Höhe von 275.000 Euro zurück überwiesen haben. Az: 214 Ds 80/18, Saal 2186