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Alle Jahre wieder: Ab dem 1. April gilt Leinenpflicht

Springe / Region.

FĂ€llt bald in Niedersachsen auf bestimmten FlĂ€chen der Leinenzwang fĂŒr Hunde? Das Land arbeitet an einem neuen Gesetz ĂŒber den „Naturzugang“, das den Leinenzwang ebenso wie etwa Klettern oder Mountainbike-Fahren in der Natur neu regelt. „Es gibt halt FlĂ€chen in der freien Landschaft, auf denen ein Leinenzwang nicht notwendig ist“, so ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums Hannover.

Streng genommen dĂŒrften Hunde laut dem niedersĂ€chsischen Gesetz ĂŒber den Wald und die Landschaftsordnung ab dem 1. April 2017 wĂ€hrend der Brut- und Setzzeit nicht mehr freilaufen. Dreieinhalb Monate dauert die besondere Schutzzeit in Waldgebieten und der ĂŒbrigen freien Landschaft. Geregelt wird der Leinenzwang in Paragraph 33 der niedersĂ€chsischen Wald- und Landschaftsordnung. Zu den Bereichen, in denen Hunde angeleint werden mĂŒssen, zĂ€hlen auch Wege und Straßen, die an GrĂŒnflĂ€chen, Weiden und WĂ€ldern entlangfĂŒhren.

Das Gesetz soll gerade geborene Rehkitze oder brĂŒtende Vögel vor freilaufenden Hunden schĂŒtzen. Wer sich nicht daran hĂ€lt wird mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft.

Ingo Nolte, Professor der TierĂ€rztlichen Hochschule (TiHo) hatte mit einer Initiative weit ĂŒber 15.000 Unterschriften gegen den Leinenzwang gesammelt. In Bereichen, die oft von Joggern oder Mountainbike-Fahren genutzt oder in denen Waldarbeiten stattfinden, sei der Leinenzwang nicht angemessen, so der Professor.

Ein Beispiel fĂŒr den von vielen Hundebesitzern kritisierten Zwang ist in Bennigsen der SĂŒllberg mit seinen vorgelagerten Wegen und Äckern. Genau in diesem Bereich tummeln sich nicht nur Jogger und Mountainbike-Fahrer, auch Waldarbeiten stehen in dieser Zeit oft auf der Tagesordnung.