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Brandschutzgesetz: "Flexible Lösung für Ehrenamtliche"

Silke Lesemann.

Hannover / Laatzen / Pattensen.

Der Niedersächsische Landtag hat die Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschlossen. „Die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen haben lange auf diesen Tag gewartet. Mit der Novelle des Brandschutzgesetzes setzen wir zentrale Verbesserungen und Forderungen der Feuerwehrverbände um“, erklärte die SPD-Landtagsabgeordnete Silke Lesemann. So dürfen Mitglieder der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr zukünftig freiwillig bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres aktiv sein, wenn dieser Wunsch vor Ort besteht. „Insbesondere im ländlichen Raum stellt diese flexible Lösung, die auf Freiwilligkeit der Mitglieder beruht, einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz dar“, betonte Lesemann.

Eine weitere zentrale Forderung der niedersächsischen Feuerwehren war die Einrichtung eines besonderen Unfallfonds bei der Feuerwehrunfallkasse, die ebenfalls beschlossen wurde. „Auf diese Weise können wir die Kollegen bei den freiwilligen Feuerwehren noch besser absichern, weil zukünftig auch Gesundheitsschäden abgedeckt sind, die allein aus medizinischer Sicht keine Versicherungsfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen“, so Lesemann. Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes wird zudem eine Strukturkommission eingesetzt, die unter der Leitung des Ministers für Inneres und Sport besondere Themen und Handlungsfelder im Bereich der Feuerwehren bearbeiten wird. „Die Ergebnisse dieser Kommission werden die Feuerwehren in Niedersachsen zukunftsfest machen. Sie werden in eine weitere Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes im Frühjahr 2020 einfließen“, erklärte die SPD-Politikerin.