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Ein Stock in den Speichen geht selten gut aus

Symbolbild

Hannover.

Beim Plakatieren einer Litfaßsäule war ein 53-Jähriger Mann wohl nicht ganz bei der Sache. Als er im September 2017 unvermittelt von der Litfaßsäule auf den rückwärtigen Fahrradweg trat, übersah er den kommenden Fahrradfahrer. Der Besenstiel des Plakatierers gelang in das Vorderrad. Der Fahrradfahrer stürzte, zog sich eine Beckenringfraktur zu und konnte sieben Wochen lang nur mit Unterarmgehstützen laufen. Das Amtsgericht Hannover hatte dem Plakatierer wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 20 Euro zukommen lassen. Darauf legte der Angeklagte Einspruch ein. 

Deswegen wird dieser Fall am Donnerstag, 21. Juni, um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 241 Cs 59/18) verhandelt.