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Einsicht kurz vorm Prozess

Symbolbild

Region / Hannover.

Nach einem Konzertbesuch von Helene Fischer kam es auf dem Nachhauseweg zweier Ehepaare zu einer Sachbeschädigung durch einen angetrunkenen Passanten. Da der Passant den Schaden nicht beglich und auch eine ganz andere Sicht des Vorfalls hatte, sollte am 21. Juni der Prozess vor dem Amtsgericht in Hannover beginnen (wir berichteten).

Nun hat der Beklagte die Schuld eingestanden. Eine mündliche Verhandlung ist nicht mehr nötig. Den Schadenersatz von rund 2.285 Euro hat der Beklagte bereits beglichen.