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Fußballspiele: Bundespolizei spricht Mitführverbote aus

Region.

Am Samstag, 22. Dezember, finden in Hamburg und Hannover die Spielbegegnungen zwischen dem FC St. Pauli und den 1. FC Magdeburg sowie Hannover 96 gegen Fortuna Düsseldorf statt. Darüber hinaus erwartet die Bundespolizei weitere Durchreisebewegungen von verschiedenen Fangruppierungen über den Hauptbahnhof Hannover, den Hauptbahnhof Braunschweig und den Bahnhof Uelzen. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarungen zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein temporäres Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen auf festgelegten Deutsche Bahn (DB) Bahnstrecken und Bahnhöfen sowie Regionalzugverbindungen erlassen. Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt werden. Weiterhin kann der Betroffene von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen. Folgende Bahnhöfe und Bahnstrecken sind von der Ordnungsverfügung temporär betroffen: Hauptbahnhof (Hbf) Hamburg von 9 bis 12 Uhr und von 16 bis 18 Uhr. Hbf. Hannover von 7 bis 14 Uhr und von 18 bis 24Uhr. Hbf. Braunschweig von 8 bis 10 Uhr und 21 bis 23 Uhr. Bahnhof (Bf) Uelzen von 8 Uhr bis 10 Uhr. Bahnstrecke: 1740/1960 - Bremen - Soltau - Uelzen von 6 bis 10 Uhr und Bahn-Strecken 1750/1730 - Hannover - Braunschweig - Helmstedt von 7  bis 10 Uhr.

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon. Die Bundespolizei bittet alle Reisenden, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.