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Gutachter überprüften gesamtes Krankenhaus

Die QM-Beauftragte Julia Hengstmann-Driver und der Ärztliche Direktor Prof. Michael Fantini freuen sich über das bestandene Überwachungsaudit.

Region / Neustadt.

Das KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge hat allen Grund, stolz zu sein: Ein Jahr nach der erstmaligen Zertifizierung für nachgewiesenes gutes Qualitätsmanagement in allen Bereichen des Krankenhauses wurde dieser Titel nun erfolgreich verteidigt. Externe Gutachter überprüften bei einem „Überwachungsaudit“ das systematische Qualitätsmanagement, mit dem unter anderem die Patientenzufriedenheit, Patientensicherheit und die Transparenz der Leistungen gesichert und gesteigert wird. „Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz“, betont Prof. Dr. Michael Fantini, Geschäftsführender und Ärztlicher Direktor des Krankenhauses: „Neustadt lebt Qualitätsmanagement“.

Als Koordinatorin begleitete die Qualitätsbeauftragte Julia Hengstmann-Driver den Weg zum bestandenen Überwachungsaudit nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015. Alle Arbeitsprozesse im Krankenhaus wurden im Rahmen der Überprüfung stichprobenhaft überprüft. Die Gutachter kontrollierten zum Beispiel, ob die Patientensicherheit gewährleistet ist, Behandlungsverläufe korrekt dokumentiert werden und Medikamente oder medizinische Produkte sicher gelagert werden. Die Gutachter besuchten alle Bereiche des Krankenhauses und sprachen mit den jeweiligen Teams. „Ein besonderes Lob bekamen wir zum Beispiel für unser Risikomanagement“, hebt Fantini hervor. Hier gehört das KRH-weit aufgebaute CIRS-Meldesystem zu den wichtigen Bausteinen, um aus Fehlern zu lernen.

Die DIN-Norm als Grundlage der Zertifizierung ist in der Industrie seit langer Zeit fester Bestandteil der Betriebsabläufe und Grundlage für Produkte mit gleichbleibend guter Qualität. Auch im Gesundheitswesen gewinnen strukturierte Qualitätsmanagementsysteme (QM-Systeme) immer mehr an Bedeutung. Die Einführung und Weiterentwicklung von internen Qualitätsmanagementsystemen im Krankenhaus ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 137 Sozialgesetzbuch V) und wird von den Krankenhäusern in unterschiedlicher Form umgesetzt. Um das Gütesiegel behalten zu können, ist regelmäßig eine sogenannte Rezertifizierung notwendig. Zudem ist jährlich ein „Überwachungs-Audit“ durch externe Prüfer Pflicht.