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Hameln will Windräder bauen, die Bundeswehr klagt

Standardbild.

Region.

Heute verhandelt die zwölfte Kammer über eine Klage der Bundeswehr gegen die erteilte Genehmigung für Windkraftanlagen durch die Stadt Hameln.

Die Bundesrepublik Deutschland wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem die beklagte Stadt Hameln einer Projektierungsgesellschaft für Windenergie, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen erteilt hat. Die Standorte der geplanten Anlagen mit einer Höhe von knapp 200 Metern befinden sich in einem Bereich, der nach dem Flächennutzungsplan der Beklagten als Vorranggebiet für Windenergieanlagen dargestellt ist.

Die Klägerin macht geltend, dass die Genehmigung bereits aufgrund der zwingend vorgeschriebenen, aber fehlenden Zustimmung der Luftverkehrsbehörde rechtswidrig sei. Das Vorhaben sei auch planungsrechtlich unzulässig, da ihm die Belange der Verteidigung entgegenstehen. Sollten die Windenergieanlagen errichtet werden, müsse ihre in diesem Bereich liegende Tiefflugstrecke aufgegeben werden. Das Internationale Hubschrauberausbildungszentrum in Bückeburg, das der fliegerischen Grundausbildung von Piloten diene, nutze die Strecke mit dem Ziel, die Hubschrauberbesatzungen auf ihr künftiges Einsatzmuster zu schulen. Der Korridor, in dem die Windkraftanlagen errichtet werden sollen, werde - auch im Schwarm von bis zu sechs Hubschraubern gleichzeitig - in einer Höhe ab 30 Metern über Grund mit Geschwindigkeiten von circa 150 bis 180 Stundenkilometer beflogen, teilweise mit Außenlasten und auch bei Nacht und Nebel nach Sichtflugregeln. Dies sei im Fall der Realisierung der Anlagen unter Flugsicherheitsgesichtspunkten nicht mehr möglich.

Die Beklagte und die Beigeladene treten dem Vorbringen unter anderem mit dem Einwand entgegen, dass die Durchführung von (Tief-)Flügen durch die Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt würden. Außerdem könnten Tiefflüge auch an anderen Stellen durchgeführt werden.

Aktenzeichen: 12 A 828/17

Beginn ist um 12 Uhr im Sitzungssaal 3.