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Hunde müssen angeleint werden

Region.

Zum Schutz des Wildes im Frühjahr müssen Hunde ab dem 1. April im Wald und in der freien Landschaft angeleint werden. Bis zum 15. Juli soll das Wild vor Beunruhigung durch freilaufende Hunde geschützt werden, um ungestört der Brut und Aufzucht seiner Jungen nachgehen zu können.

Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen erinnert daran, dass in den Naturschutz- und Wildschongebieten eine ganzjährige Anleinpflicht besteht.

Hundebesitzer, die gegen die Anleinpflicht verstoßen, handeln ordnungswidrig und können mit Geldbußen bestraft werden. Aber auch Halter von angeleinten Hunden können unter Umständen rechtswidrig handeln - nämlich dann, wenn die Leinen zu lang sind und sich die Hunde nicht hinreichend in ihrem Einflussbereich befinden. Empohlen wird an dieser Stelle ausdrücklich eine Länge der Hundeleine von maximal zwei Metern. Hintergrund dieser Empfehlung ist ein Vorfall vor einigen Jahren, bei dem ein Hund an einer fünf Meter langen Leine ein im Gras liegendes Reh so schwer verletzt hatte, dass es verendete.

Außerdem werden alle Hundebesitzer darauf hingewiesen, dass Hundekot Abfall im Sinne des Abfallgesetzes ist, der ordnungsgemäß zu entsorgen ist, und gebeten, die „Hinterlassenschaften“ ihrer Hunde beispielsweise mit einer Plastiktüte aufzunehmen und in ein Abfallbehältnis zu entsorgen. Das Zahlen von Hundesteuer entbindet nicht von dieser Pflicht, da es sich hierbei nicht um eine Reinigungsgebühr handelt. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können ebenfalls mit Geldbußen geahndet werden.