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Kann die Straßensanierung gerecht finanziert werden?

Fachanwalt Stephan Klein aus Hannover erläuterte die drei möglichen Finanzierungsvarianten.

Barsinghausen.

Wenn es um die Finanzierung des Straßenausbaus geht, kochen die Gemüter von Grundstückseigentümern schnell hoch. Sie sind bisher diejenigen der Barsinghäuser Bürger, die an den Kosten beteiligt werden – oft mit mehreren Tausend Euro. Daher plädieren die Eigentümer für eine Finanzierung durch eine höhere Grundsteuer, die alle Einwohner belastet. Die drei nach derzeit geltendem Recht möglichen Finanzierungsvarianten wurden in einer öffentlichen Sitzung des Arbeitskreises Straßenausbaubeiträge genauer beleuchtet (siehe Fotos). Da sind die einmaligen Beiträge, bei der die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden, deren Straße saniert wurde. Weiter gibt es die Finanzierung über wiederkehrende Beiträge, bei denen das Stadtgebiet in Abrechnungseinheiten eingeteilt wird. Die Kosten für die Straßensanierungen in einem Gebiet werden hochgerechnet und dann auf die Einwohner verteilt. Diese müssen dann jährlich auf unbestimmte Zeit einen festgelegten Betrag bezahlen – auch wenn ihre Straße noch nicht saniert wurde. Weiter ist eine Finanzierung über die Grundsteuer möglich. Zwar sind Steuern nicht zweckgebunden, jedoch könnte der Rat bestimmen, dass das Geld für die Finanzierung des Straßenausbaus genutzt wird.Die erhöhte Grundsteuer müsste dann von allen Bürgern bezahlt werden, auch denen, die bereits für ihre sanierte Straße zur Kasse gebeten wurden.

„Wir wollen uns umfassend informieren, damit wir bei der nächsten Sitzung am 6. November eine Empfehlung für den Rat aussprechen können“, sagte Arbeitskreisvorsitzender Bernhard Klockow. Dann wird auch Springes Bürgermeister Christian Springfeld dabei sein und über Erfahrungen mit der Finanzierung über wiederkehrende Beiträge berichten. Springe gehört zu den ersten Städten, die diese Finanzierung anwenden.

Fachanwalt Stephan Klein aus Hannover erklärte die möglichen Finanzierungen genau. Er berichtete, dass bei den wiederkehrenden Beiträgen die Einteilung der Abrechnungseinheiten ebenso wie die Ermittlung des Beitragssatzes zu einem enormen Verwaltungsaufwand mit weiteren Personalkosten führen werde. Auch sei der zu zahlende Beitraganteil der Kommune deutlich niedriger, als bei einem einmaligen Beitrag. Außerdem seien die wiederkehrenden Beiträge nach etwa 20 Jahren teurer als der einmalige Beitrag. Mehrere Anwesende warfen Klein daraufhin vor, voreingenommen zu sein.

Bei der Grundsteuerfinanzierung ist laut Klein zu beachten, dass nicht alle Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Unter anderem sind Grundstücke von Bund, Land, Region, Kirchen, Schulen, Kindergärten und Bahnhöfen von der Steuer befreit.

Wie Stefan Müller, Leitung Stab, erklärte, müsste die Grundsteuer deutlich erhöht werden, wenn auch der Sanierungsstau mitfinanziert werden sollte.