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Nachrüsten möglich: VGH bietet Unfallmeldedienst

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Am 31. März 2018 ist es soweit: Ab diesem Tag ist ein serienmäßig eingebautes eCall-System Voraussetzung für eine EU-Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle. „eCall“ steht für „emergency call“, ein fest verbautes, elektronisches Notrufsystem, das mit Hilfe von Sensoren schwere Kfz-Unfälle erkennt und automatisch einen Notruf bei der zuständigen Rettungsleitstelle auslöst. Aktuelle Modellreihen dürfen jedoch weiterhin ohne eCall gebaut und verkauft werden. Es wird also auf lange Sicht noch viele Neuwagen geben, die – wie Gebrauchtfahrzeuge – keinen eCall an Bord haben.

Nach Berechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist eine flächendeckende Verbreitung nicht vor dem Jahr 2035 zu erwarten. Es wird fast ein Jahrzehnt dauern, bis auch nur die Hälfte aller Autos mit dem Notrufsystem ausgestattet ist. Ein Grund für die langsame Verbreitung ist, dass die Deutschen ihre Autos immer länger fahren. Aktuell sind die Pkw in Deutschland durchschnittlich 9,3 Jahre alt.

Lebensretter an Bord

Auf die lange Bank schieben sollte das Thema Notrufautomatik niemand: Die Europäische Union schätzt, dass der eCall die Zeit zwischen einem Unfall und dem Eintreffen der Rettungskräfte in Städten um 40 Prozent, in ländlichen Gebieten sogar um 50 Prozent reduzieren kann. Da die Überlebenschancen schwer verletzter Unfallopfer umso größer sind, je schneller die Helfer vor Ort sind, geht die EU davon aus, mit dem eCall jährlich bis zu 2.500 Leben retten zu können.

„Millionen Autofahrer, die auf einen automatischen Notruf nicht verzichten wollen, aber keinen mit eCall ausgestatteten Neuwagen kaufen, bleiben auf Nachrüstlösungen angewiesen“, erklärt Olaf Lietzau, Abteilungsdirektor Kraftfahrt bei den VGH Versicherungen. Diese Alternative bieten VGH und andere Versicherer schon seit 2016 an. Gemeinsam konnten sie bereits mehr als 100.000 Kunden für das Unfallmeldedienst (UMD) genannte Notrufsystem gewinnen.

Es besteht im Kern aus einem Stecker für die 12-V-Buchse des Autos („Zigarettenanzünder“). Seine Beschleunigungssensoren erkennen eine Kollision und die Schwere des Crashs. Das System ist ohne Werkstattbesuch in nahezu jedem gebrauchten und neuen Pkw verwendbar. Die zugehörige App für das Smartphone meldet den Unfall, die aktuelle Position und letzte Fahrtrichtung, und zwar je nach Schwere des Unfalls sofort an die Deutsche Assistance Service GmbH oder an die Notrufzentrale der Autoversicherer. Diese betreuen – in letzterem Fall schon seit 1999 – die Notrufsäulen an den Bundesautobahnen. Ihre Mitarbeiter haben daher jahrelange Erfahrung in der Annahme von Notrufen.

eCall wird Pflicht – UMD kann auch Kür

Die VGH bietet den UMD innerhalb ihrer Autoschutzbriefversicherung an. VGH-Experte Lietzau: „Der Unfallmeldedienst ist vielseitiger. Während eCall einen Notruf nur nach schweren Unfällen absetzt, beispielsweise bei der Auslösung der Airbags, erkennt unser UMD auch leichtere Kollisionen. Über die Unfallmelde-App können zudem Autopannen ganz einfach manuell gemeldet werden.“ In solchen Fällen nimmt die VGH den Schaden direkt auf und organisiert rasche Hilfe.

Der Unfallmeldedienst hat allein im vergangenen Jahr bundesweit bei 280 schweren Unfällen Rettung organisiert. Insgesamt gingen 2017 über den UMD mehr als 600 Pannen- und Unfallmeldungen in der Notrufzentrale der Autoversicherer ein.

Der Datenschutz fährt mit

Für den Unfallmeldedienst hat die Versicherungswirtschaft eng mit den Technologie-Unternehmen Bosch und IBM zusammengearbeitet. Bosch entwickelte den Unfallmeldestecker, IBM programmierte die App und schuf die notwendige IT- und Kommunikationsinfrastruktur. Das Ergebnis ist eine unkomplizierte und robuste Lösung, die sich zudem durch größtmögliche Datensparsamkeit auszeichnet. Verläuft die Fahrt störungsfrei, werden keine Daten an die Notrufzentrale übertragen. Gesendet werden Daten ausschließlich nach einem Notruf – und auch in diesem Fall werden nur Informationen weitergeleitet, die für die schnelle Hilfe unbedingt notwendig sind. „Rückschlüsse auf die Fahrweise zu ziehen, ist mit dem Unfallmeldedienst ebenso unmöglich wie Bewegungsprofile zu erstellen“, betont Olaf Lietzau.