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Niedersächsisches Modellprojekt: Tempo 30 für Bennigsen?

Bennigsen / Springe / Region.

Das Niedersächsische Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bereitet ein Modellprojekt Tempo 30 vor. Durch eine im Landtag am 18. August 2016 verabschiedete Entschließung erhielt das Ministerium den Auftrag, niedersachsenweit im Rahmen eines Tempo-30-Modellversuchs verschiedene Projekte in verschiedenen Kommunen und Landkreisen auch an innerörtlichen Bundes- und Landesstraßen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zu ermöglichen. Seit Jahren wird im Springer Ortsteil Bennigsen im Ortsrat dafür gestritten. Der damalige Ortsbürgermeister Volker Gniesmer hatte schon vor zwei Jahren beantragt, die 30 Kilometer pro Stunde (km/h) Regelung aus Lärmschutzgründen in der Nachtzeit für die Landesstrasse 420 anzuordnen. Jetzt will Gniesmer das erneut prüfen lassen und hat Bürgermeister Christian Springfeld und seinen Ortsbürgermeister Jörg Niemetz schon mal benachrichtigt.

Durch einen Gutachter soll deshalb in mehreren Kommunen der Einfluss von Tempo 30 auf Lärmentwicklung, Luftreinhaltung und Verkehrsunfälle untersucht werden, aber auch die Akzeptanz der Geschwindigkeitsreduzierung, die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr und etwaige Verlagerungseffekte. Zur Begleitung des Projektes, insbesondere zur Erarbeitung der Ausschreibungskriterien für den das Projekt durchführenden Gutachter und die sich bewerbenden Kommunen, wurde ein Runder Tisch mit Vertretungen aus verschiedenen Behörden und Verbänden eingerichtet.

Aus dem Modellversuch sollen sich Erkenntnisse im Hinblick auf eine eventuelle erleichterte Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ergeben. Nach zwischenzeitlichen Verzögerungen zeichnet sich jetzt ein Fortgang des Projektes ab. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Interessenbekundungsverfahren für eine Teilnahme an dem Projekt schon während der Sommerferien eingeleitet wird. Die Bewerbungsphase soll voraussichtlich einige Monate betragen, weil zum einen in den Kommunen ein Konzept erarbeitet und zum anderen die Mitwirkung vom Rat oder Kreistag bestätigt werden muss.

Die Kommunen sollen aktiv mitwirken und das Projekt vor Ort begleiten. Der eigentliche Projektbeginn wird erst in 2018 liegen, wobei vorab der Ist-Stand für einen Vergleich ermittelt werden muss. Im Rahmen der Teilnahmebewerbung muss eine Gefahrenlage bezüglich Unfallgefahr, Lärm und Luftverschmutzung dargelegt werden. Eine Förderung baulicher Maßnahmen soll nicht möglich sein.