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Oha: Manipulierte Motorsteuersoftware, falsche Angabe der Stickoxidwerte

Region / Hannover.

Am 4. September wird um 10.30 Uhr im Saal 2147 des Amtsgerichts Hannover über eine Klage auf Schadensersatz verhandelt.

Die Klägerin fordert 3.676,10 Euro Schadensersatz, sowie auf Feststellung einer Haftung für zukünftige Schäden aufgrund einer manipulierten Motorsteuersoftware. Sie kaufte 2011 bei einem hannoverschen Autohändler einen Audi A3 mit Dieselpartikelfilter zum Preis von 29.200 Euro. Mit diesem Fahrzeug legte die Klägerin 140.000 Kilometer zurück. In diesem Fahrzeug sei der Motortyp EA189, welchen VW als Motorenhersteller konstruiert habe, verbaut worden. Die Klägerin macht geltend,  getäuscht worden zu sein. Das Fahrzeug schüttet andere Stickoxidwerte aus, als im tatsächlichen Straßenverkehr ausgeschüttet würden und sei mit einer rechtswidrigen Motorsteuersoftware ausgerüstet worden. Hätte sie das beim Kauf gewusst, hätte sie das Auto nicht gekauft. Es sei ihr entscheidend darauf angekommen, ein stickoxidarmes Fahrzeug zu erwerben.

Die gesetzte Frist zur Nachbesserung hat das Autohaus nicht eingehalten, das durch die Klägerin in Auftrag gegebene Update habe Störungen und Verschleißerscheinungen am Motor verursacht. Sie musste den Fehlerspeicher Ihres PKW auslesen, einen neuen Partikelfilter einbauen und den Abgaskühler tauschen lassen. Hierfür seien Kosten in Höhe von 756,10 Euro entstanden. Darüber hinaus macht die Klägerin den Minderwert ihres Fahrzeuges in Höhe von 10 % des Kaufpreises, mithin 2.920 Euro geltend. Außerdem fordert die Klägerin, dass die Beklagte dem Grunde nach für alle Schäden zu haften habe, die durch die Manipulation der Motorsteuersoftware zukünftig entstehen. Az: 411 C 2693/18