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Pfeffersprayer trifft auf Longboardfahrer

Region.

Wegen gefährlicher Köperverletzung muss sich ein 40-jähriger Mann vor Gericht verantworten.
Der Angeklagte soll am 18. Oktober 2017 mit seinem PKW eine Straße in Hannover befahren haben. Aus Verärgerung über einen Zeugen, der sich zuvor an seinem PKW leicht abgestützt habe, um einen Zusammenstoß mit dem PKW und dem Longboard des Zeugen zu verhindern, soll der Angeklagte unvermittelt aus dem PKW Pfefferspray in Richtung des Gesichts des Zeugen versprüht haben.

Der Zeuge habe seinen Kopf noch zur Seite drehen können, so dass der Sprühnebel des Pfeffersprays das linke Ohr und die linke Gesichtshälfte des Zeugen getroffen habe. Der Zeuge habe hierdurch eine großflächige Rötung im Gesicht und eine brennende Reizung des linken Ohrs erlitten.

Aktenzeichen: 220 Ds 59/18