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Pferdekauf sorgt für Wirbel und Gerichtstermin

Region.

Das Amtsgericht Hannover verhandelt am 08.05.2018 um 11 Uhr in Saal 2034 eine Klage auf Zahlung von 1.200 Euro aus einem Kaufvertrag über das Pferd Junimond und eine Widerklage über 4.344,93 Euro für Tierbehandlungskosten.

Die Klägerin verkaufte am 22.03.2016 das Pferd Junimond, einen Fuchs Wallach, zum Preis von 3.500 Euro an die Beklagte. Der Kaufpreis sollte in drei Raten gezahlt werden. Die erste Rate zahlte die Beklagte am 18.04.2016 in Höhe von 1.200 Euro. Die zweite Rate in Höhe von ebenfalls 1.200 EUR sollte am 18.05.2016 gezahlt werden, diese Zahlung blieb jedoch aus.

Die Klägerin macht die Zahlung der Teilrate in Höhe von 1.200 Euro zur Abwicklung des Kaufvertrages geltend.

Die Beklagte macht die Minderung des Kaufpreises geltend. Die Übergabe des Pferdes sei am 15.04.2016 erfolgt. Das Pferd soll bereits zu diesem Zeitpunkt unter der Erkrankung EMS, einer Insulinresistenz mit starker Gefährdung zur Hufrehe, gelitten haben. Am 10.05.2016 sei das Pferd sodann an Hufrehe erkrankt. Sie macht eine Minderung des Kaufpreises in Höhe des gesamten Kaufpreises geltend. Das Pferd habe keinen Verkehrswert mehr, es sei ihr aber inzwischen derart ans Herz gewachsen, dass sie von einer Rückabwicklung des Kaufvertrages absehe.

Widerklagend macht die Beklagte die Zahlung der bereits geleisteten Teilrate in Höhe von 1.200 EUR, sowie die Zahlung von 3.144,93 Euro Tierbehandlungskosten, Zug um Zug gegen Rückübergabe des mitverkauften Sattels, sowie anderer Reitutensilien geltend. Infolge der Erkrankung sei das Tier nicht mehr reitfähig.

Das Gericht hat im schriftlichen Verfahren ein Sachverständigengutachten zu der Erkrankung und der damit verbundenen Folgen des Pferdes eingeholt.

Az: 511 C 5717/16