Anzeige

Verwechslung von "D" und "P" führt vor Gericht

Symbolfoto.

Region.

Nikolaj B. wollte im Juli seinen nicht zugelassenen VW Golf in einer Waschstraße säubern lassen. Er vergaß aber, das automatik-betriebene Fahrzeug von "D" auf "P" einzustellen. Während des Waschvorgangs setzte sich der Wagen in Bewegung, klemmte einen Mitarbeiter ein und verletzte ihn dadurch. Außerdem war Nikolaj B. im September mit 1,62 Promille hinterm Steuer erwischt worden sein. Am 17. April muss er sich nun im Amtsgericht Hannover wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten.