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Ganztagsgrundschulen in Wennigsen und Bredenbeck: Ausschuss legt Randzeitenbetreuung fest

Wennigsen. Ab dem 1. August 2026 werden die Grundschulen in Wennigsen und Bredenbeck offiziell in den Ganztagsbetrieb starten. Damit setzt die Gemeinde den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung um. Neben dem regulären Angebot rückte nun im Schulausschuss vor allem die geplante Randzeitenbetreuung in den Fokus.

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Die Gemeinde will Eltern künftig eine optionale Betreuung von 7 bis 17 Uhr an allen Schultagen anbieten. Dieses Angebot geht über die acht Stunden Ganztagsbetreuung hinaus und ist für Familien kostenpflichtig. Ergänzend wird es auch eine optionale Ferienbetreuung geben: mit Ausnahme von vier Wochen im Jahr – ausgenommen sind drei Wochen Sommerferien und eine Woche Weihnachtsferien – können Kinder ganztägig von 8 bis 16 Uhr betreut werden. Auch hierfür ist ein Kostenbeitrag der Eltern vorgesehen.

Die Horte in der Gemeinde werden mit der Einführung des Ganztags zum 31. Juli 2026 geschlossen. Stattdessen übernehmen die Schulen – mit Unterstützung der Gemeinde und externer Kooperationspartner – die Verantwortung für die Betreuung.

Kosten des Ganztags

Für die Gemeinde Wennigsen entstehen für den Betrieb des Ganztags ab 01.08.2026 dauerhaft laufende Kosten durch die finanzielle Förderung des Ganztagsbetriebs sowie die Unterhaltung der Räumlichkeiten. Diese lassen sich aktuell noch nicht abschließend beziffern. Auf der Grundlage verschiedener Annahmen und Szenarien werden für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 10.11.2025 mögliche Größenordnungen ermittelt. Es wird von der Gemeinde derzeit davon ausgegangen, dass rund 70 Prozent der Schüler den Ganztag nutzen könnten. Sowohl für die Neubauten als auch für die Herrichtung der Übergangsräumlichkeiten entstehen Einmalkosten. Für die Maßnahmen im Kontext des Ganztagsbetriebs werden Fördermittel beantragt, soweit dieses möglich ist. Über konkrete Kosten und weitere Details soll im November im Finanzausschuss beraten werden.

Formulierungen sorgen für Diskussionen

Neben einigen Sachfragen der Ausschussmitglieder zu den Betreuungszeiten sorgte vor allem eine Formulierung für längere Diskussionen im Schulausschuss. Ernst Herbst (CDU) und Vorsitzender des Gremiums kritisierte die Passage:

„Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, Erklärungen abzugeben und in Empfang zu nehmen sowie Rechtsgeschäfte abzuschließen, die zur Umsetzung der o. g. Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Er kann einzelne Aufgaben innerhalb der Verwaltung delegieren.“

Eine Bevollmächtigung sei laut Herbst nicht notwendig, da der Antrag ohnehin ein Arbeitsauftrag sei. Er schlug deshalb vor, nicht über den Antrag zu entscheiden. Dies stieß jedoch auf Unverständnis bei Bürgermeister Ingo Klokemann und nahezu allen anderen Ausschussmitgliedern. Mit großer Mehrheit wurde der Vorschlag, nicht abzustimmen, abgelehnt. Man war sich einig, dass dies das falsche Signal wäre und nur Zeit kosten würde, die die Gemeinde für weitere Planungen zum Ganztag dringend benötige. Zudem sei durch die Formulierung eindeutig klargestellt, dass der Bürgermeister lediglich im Rahmen der im Antrag beschlossenen Punkte bevollmächtigt sei – und nicht darüber hinaus, betonte Klokemann. Schließlich stimmte der Bürgermeister dem Vorschlag von Herbst zu, dass Wort "Bevollmächtigung" durch "Beauftragung" zu ersetzen.

Der Ausschuss beschloss den Antrag zum Ganztag und zur Festlegung der Randzeiten sowie die Änderung zur Kostenpflicht anschließend einstimmig. Die Informationen sollen in Kürze über die Schulen an die Eltern weitergegeben werden, damit eine Anmeldung für die Ganztagsbetreuung möglich wird. Für November sind zudem Informationsveranstaltungen in den Grundschulen geplant.

Weiterer CDU-Antrag abgelehnt

Im Anschluss stand der CDU-Antrag „Parallel planen für Ganztags-Grundschulen“ auf der Tagesordnung (wir berichteten). Auch hier gab es Unklarheiten über die Zielrichtung des Antrags. Laut Bürgermeister würden Flächennutzungsplan und Bebauungsplan bereits zeitgleich bearbeitet. Eine künstliche Beschleunigung bei der öffentlichen Auslegung der Pläne könne eher zu Verzögerungen führen, da noch nicht alle Beteiligten ihre Punkte abschließend geklärt hätten. Eine vorzeitige Auslegung würde daher nur zusätzliche Nacharbeiten nach sich ziehen.

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Ernst Herbst kündigte an, ihn auch im Bauausschuss erneut zur Diskussion zu stellen.

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