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Stellungnahme der Stadt Barsinghausen zur Situation des Jugendtreffs an der Goetheschule

Barsinghausen. In den vergangenen Wochen wurde öffentlich über die Situation des Jugendtreffs an der Goetheschule berichtet. Die Stadt Barsinghausen stellt dazu den fachlichen, rechtlichen und zeitlichen Rahmen dar, in dem sie gehandelt hat.

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Der Jugendtreff an der Goetheschule ist eine Einrichtung der kommunalen offenen Jugendarbeit und Teil der öffentlichen Jugendhilfe der Stadt Barsinghausen. Er wurde unter Inanspruchnahme von Fördermitteln eingerichtet und ist damit an klare förderrechtliche und gesetzliche Vorgaben gebunden. Grundlage ist der Auftrag nach § 11 SGB VIII, jungen Menschen im Sozialraum freiwillige, öffentlich zugängliche Angebote der Begegnung und pädagogischen Begleitung bereitzustellen.

Aus diesen Vorgaben ergibt sich, dass der Jugendtreff keine schulische Einrichtung ist und nicht vorrangig schulischen Zwecken dienen darf. Eine schulische Nutzung ist grundsätzlich möglich, sofern sie mit dem Förderzweck und dem gesetzlichen Auftrag der offenen Jugendarbeit vereinbar bleibt. Die Stadt Barsinghausen ist verpflichtet, diese Rahmenbedingungen einzuhalten und sicherzustellen.

Fortlaufender Austausch seit Ende 2024

Entgegen anderslautenden Darstellungen steht die Stadt Barsinghausen seit Ende 2024 in einem fortlaufenden Austausch mit der Schulleitung der Goetheschule zur Nutzung des Jugendtreffs.

Am 03.12.2024 fand ein erstes Gespräch zwischen der Schulleitung und der Stadtverwaltung statt, in dem allgemein über den Jugendtreff und dessen Situation gesprochen wurde.

Am 25.03.2025 kam es zu einem weiteren Austausch zwischen Schulleitung, Schulsozialarbeit und Stadtverwaltung. In diesem Gespräch wurden mögliche Kooperationsansätze erörtert. Seitens der Schule wurden unter anderem konkrete Missstände angesprochen, beispielsweise Zigarettenstummel auf dem Boden vor dem Jugendtreff oder ein falsch eingeräumter Geschirrspüler. Gleichzeitig wurde der Anspruch formuliert, dass die Stadt mehrere unterschiedliche Nutzungskonzepte für den Jugendtreff vorlegen solle, die durch die Schule bewertet werden sollten.

Als Ergebnis dieses Austauschs übersandte die Stadt am 02.04.2025 eine Nutzungsvereinbarung, die eine transparente und verbindliche Grundlage für eine Kooperation schaffen sollte und zugleich die rechtlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen des Jugendtreffs berücksichtigte. Zu keiner Zeit war es dabei Teil der Nutzungsvereinbarung, dass der KGS-Schülerschaft die Nutzung des Jugendtreffs untersagt werden sollte.

Ablehnung der Nutzungsvereinbarung

Am 30.06.2025 stellte der Bürgermeister diese Nutzungsvereinbarung in einem Gespräch mit der Schulleitung erneut vor. Die Vereinbarung wurde von Seiten der Schule abgelehnt. Eine alternative, rechtlich tragfähige Lösung zur Nutzung des Jugendtreffs wurde seitens der Schule nicht vorgeschlagen.

Im weiteren Verlauf des Jahres blieb die Stadt gesprächsbereit. Am 18.12.2025 fand ein weiteres Gespräch zwischen dem Bürgermeister und der Schulleitung statt. In diesem Termin stellte die Stadt Überlegungen zu einer Neuausrichtung des Jugendtreffs vor, die weiterhin eine Kooperation mit der Schule im rechtlich zulässigen Rahmen ermöglichen sollte. Details zu diesem Rahmen sollten auf der Arbeitsebene besprochen werden, so der Vorschlag der Schulleitung. Zugleich wurde vereinbart, den Austausch fortzusetzen. Diese Gespräche sollten Anfang 2026 stattfinden. Eine Untersagung der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler ist nicht ausgesprochen worden. Aufgrund des Agierens der Schulleitung sind keine Gespräche auf Arbeitsebene vereinbart worden.

Öffentliche und politische Befassung 2026

Am 14.01.2026 wandte sich die Schulleitung mit einem Schreiben zum Jugendtreff an die Ratsmitglieder der Stadt Barsinghausen. In der Sitzung des Schul-, Sport- und Kulturausschusses am 28.01.2026 meldeten sich mehrere Schülerinnen und Schüler zu Wort. Die Wortbeiträge bezogen sich überwiegend auf die schulische Nutzung des Jugendtreffs und auf dort verortete Angebote der Schulsozialarbeit. Der gesetzliche Auftrag der offenen Jugendarbeit sowie der städtische Förderzweck des Jugendtreffs als Einrichtung für alle Jugendlichen im Sozialraum wurden in den Beiträgen nicht thematisiert. Im unmittelbaren Anschluss an die Sitzung traten zwei Schüler an die anwesenden Verwaltungsmitarbeitenden heran. Dabei äußerten sie, dass ihnen der konkrete Anlass der Sitzung, die Zuständigkeitsfrage sowie der Unterschied zwischen Schulsozialarbeit und offener Jugendarbeit im Vorfeld nicht vollständig erläutert worden seien. In der Gesamtdarstellung der Schulleitung entstand im Ausschuss der Eindruck, die Stadt Barsinghausen habe bislang keine tragfähigen Gesprächsangebote oder Kooperationsgrund lagen unterbreitet. Diese Darstellung steht im Kontrast zu den dokumentierten Gesprächen und der bereits 2025 übersandten Nutzungsvereinbarung.

Einladung zum Runden Tisch

Vor diesem Hintergrund und angesichts der seit Ende 2024 geführten Gespräche wurde von Herrn Erhardt ein Runder Tisch angeregt, der am 18.02.2026 stattfinden soll. Ziel ist es, unter Beteiligung von Schule, Politik und Verwaltung eine transparente und fachliche Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Zuständigkeiten sowie der möglichen Kooperationsformen herbeizuführen.

Die Stadt Barsinghausen handelt hierbei nicht aus Ermessensgründen, sondern in Erfüllung ihrer gesetzlichen und förderrechtlichen Verantwortung. Ziel bleibt es, den Jugendtreff als offene, öffentlich zugängliche und pädagogisch begleitete Einrichtung für junge Menschen dauerhaft zu sichern – auch für die Schülerinnen und Schüler der KGS.

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