Anzeige
Anzeige
Anzeige

Steinweg 25 – Fromm beantragt Ausübung des städtischen Vorkaufrechts

Stephan Fromm, Bürgermeisterkandidat für "Die Partei". Foto: Michael Pliwischkies.

Anzeige
Anzeige

Gehrden. Die Diskussion rund um den Erwerb der Immobilie Steinweg 25 durch öffentlich nicht genannte Investoren reißt nicht ab. Um ein transparentes Verfahren für Investoren, Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zu initiieren, hat Bürgermeisterkandidat und Ratsherr Stephan Fromm, Die Partei, einen Antrag zum weiteren Verfahren gestellt. Die Ratsgruppe der Linken und der Partei fordern in dem gemeinsamen Antrag, der an Rat und Verwaltungsausschuss gerichtet ist, dass das Vorkaufrechts durch die Stadt Gehrden für die Immobilie Steinweg 25 ausgeübt wird und ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für potenzielle Investoren zur Entwicklung dieses stadtbildprägenden Standorts durchgeführt wird.

Anzeige

Die Immobilie Steinweg 25, das so genannte Bratsch-Haus, steht seit mehr als zehn Jahren leer und verfällt vor den Augen der Öffentlichkeit. Aufgrund des Zustands der Bausubstanz liegt seit mehreren Jahren eine Abrissgenehmigung durch die zuständige Denkmalbehörde vor. Ein Anlauf der Stadt Gehrden die Immobilie zu erwerben und nach Möglichkeit durch eine umfassende Sanierung zu erhalten ist im Frühjahr 2022 gescheitert, begründet die Ratsgruppe ihren Antrag. „Mit dem Erwerb der Immobilie durch zwei Investoren hat sich die Ausgangslage im Juli 2022 entscheidend verändert. Um diesen städtebaulich höchst sensiblen Standort mit maximaler Transparenz und unter Ausschluss von Einzelinteressen entwickeln zu können, schlägt „Die Partei“ vor das Vorkaufrecht auszuüben. Mit dem Ziel der Wiederveräußerung lädt die Stadt Gehrden im Anschluss interessierte Investoren im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Ideenwettbewerbs zur Einreichung von Nutzungs- und Gestaltungskonzepten ein“, erklärt Stephan Fromm.

Durch geeignete Gestaltungsvorgaben, wie beispielsweise dem Erhalt, oder der Nachbildung der bestehenden Fachwerkfassade des südlichen Gebäudeteils, könnten wünschenswerte städtebauliche Vorgaben zum Erhalt des Charakters des Marktplatzes gemacht werden. Gleiches gelte laut Fromm auch für ein geeignetes Nutzungskonzept, zu dem entsprechende Vorgaben zu machen seien. „Der Gewinner des Wettbewerbs erhält die Möglichkeit die Immobilie zum Kaufpreis, zzgl. der Zwischenfinanzierungskosten durch die Stadt Gehrden zu erwerben. Entschließt sich der Gewinner des Wettbewerbs zum Kauf, kann in einem zweiten Schritt ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung der Umsetzung geschlossen werden, auf dessen Basis ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt wird. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt der Käufer“, so Fromm weiter. 

Könne kein Investor einen zuschlagsfähigen Wettbewerbsbeitrag einreichen, verbleibe die Immobilie in städtischer Hand und könne im Rahmen des kommenden Doppelhaushalts in die Planung und Entwicklung aufgenommen werden.

Anzeige
Anzeige