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Wohnungsbaugesellschaft für Laatzen: Ratsgruppe stellt Antrag

Laatzen.

In Laatzen soll eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft (KWG) gegründet werden. Das beantragte die Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe. Die Rechtsform der KWG soll eine GmbH & Co. KG sein. Die Verwaltung hat dazu nun Stellung genommen. Der Antrag sowie die Stellungnahme sollen am Montag, 20. November, um 18 Uhr im Sitzungszimmer 503 im Rathaus diskutiert.

Aus Sicht der Gruppe hat sich der Wohnungsmarkt in Laatzen zu einem „Vermietermarkt mit einer deutlichen Verknappung und Verteuerung des Wohnungsangebotes entwickelt“. Diese Situation „bedroht den sozialen Frieden“, befürchtet die Gruppe. Aus diesem Grund sollen jetzt notwendige Maßnahmen ergriffen werden. „Ohne eine öffentlich geförderte soziale Wohnraumförderung wird es mittelfristig keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt geben. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die die Kommunen aufgrund ihrer angespannten Finanzlage nicht allein erfüllen können“, erklärte Michael Riedel, Vorsitzender der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe, im Antrag. Bereits in 2016 wurde über die Gründung einer KWG diskutiert, die Beratungen jedoch zurückgestellt. Mit weiteren Informationen soll nun ein erneuter Vorstoß gewagt werden.

In den vergangenen zwei Jahren soll die Stadt Mittel für die Bereitstellung von Wohnraum aufgewendet haben, darunter zwei Millionen Euro für den Erwerb von Eigentumswohnungen. „Es liegt im Interesse der Stadt, die zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich einzusetzen“, so die Gruppe des Rates in ihrem Antrag.

In ihrer Stellungnahme erklärte die Stadt, dass die Einrichtung eines solchen Unternehmens möglich sei. Dafür müssen jedoch drei Aspekte berücksichtigt werden: Zum Einen muss das Unternehmen den öffentlichen Zweck rechtfertigen, zum Anderen muss das Unternehmen „nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommunen und zum voraussichtlichen Bedarf stehen. Als dritten Punkt gibt die Verwaltung an, dass bei einem „Tätigwerden […] der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann“. Für eine Gründung sind somit im Haushalt 2018 Mittel einzustellen, ein Gesellschaftsvertrag zu erstellen und aufzusetzen sowie eine Unternehmensgründung mit der Kommunalaufsicht abzustimmen.