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Zweijährige ertrunken: Folgt jetzt das Urteil?

Symbolfoto.

Hemmingen.

Noch keine Einigung im Fall der fahrlässigen Tötung eines zweijährigen Mädchens in Arnum: Die vom Amtsgericht Hannover angesetzen drei Verhandlungstermine haben nicht ausgereicht, um ein Urteil zu fällen. Nun wird die Strafsache gegen Jürgen G. am Donnerstag, 31. Mai, um 8.30 Uhr im Saal 2292 fortgesetzt.

Der Angeklagte ist alleiniger Geschäftsführer des Freibades in Arnum. Auf einer frei zugänglichen Liegewiese soll sich dort ein 4,20 Meter tiefer Revisionsschacht befinden. An den seitlichen Rändern dieses Schachtes soll sich zur Tatzeit jeweils eine dichte Bepflanzung befunden haben. Als Abdeckung des Schachtes habe eine knapp 25 Kilo schwere Metallplatte gedient.

Als das Freibad am 21. Juli 2016 für Besucher geöffnet habe, habe der Deckel lediglich quer über dem Schacht gelegen, so dass er eine Öffnung von mindestens 14,5 Zentimeter aufgewiesen habe. Gegen 15 Uhr habe ein zwei-jähriges Mädchen auf der Liegewiese rund um die dort befindlichen Strandkörbe gespielt. Ihre Mutter habe sich direkt vor dem ersten Strandkorb nahe des Eingangsbereiches aufgehalten und ihre Tochter beobachtet. Nachdem das Mädchen hinter die Strandkörbe gelaufen und damit außer Sichtweite der Mutter geraten sei, sei es auf die querliegende Platte des Revisionsschachtes gelaufen und durch die ungesicherte Öffnung in den Schacht gefallen und ertrunken.

Der Angeklagte habe als Betreiber die obliegende Sorgfaltspflicht gehabt, für das ordnungsgemäße Verschließen des Revisionsschachtes zu sorgen.

Aktenzeichen: 242 Ds 331/17