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Zweijährige ertrunken - War es Fahrlässigkeit?

Trauer um das zweijährige Mädchen, dass im Juli 2016 im Freibad Arnum ertrank. Symbolfoto.

Arnum / Region.

War es Fahrlässigkeit, die eine Zweijährige das Leben kostete? Genau das wird gerade vom Amtsgericht Hannover untersucht. Gegen den Geschäftsführer des Freibades Arnum, Jürgen G., läuft derzeit das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung. Beim Auftakt kam der Geschäftsführer selber zu Wort und schilderte seine Sicht der Dinge.

Am 21. Juli 2016 soll das Kind in einen nicht richtig abgesicherten Revisionsschacht gefallen und ertrunken sein. Laut des Angeklagten sei der Schacht bei seinem Rundgang vor Eröffnung des Freibads geschlossen gewesen sein. "Es handelt sich dabei um eine routinemäßige Überprüfung, die ich jeden Morgen durchführe. Ich hätte gesehen, wenn der Schacht nicht ordnungsgemäß verschlossen wäre", gab der Geschäftsführer an. Es solle keinen Grund gegebenen haben, den Schacht zu öffnen, erklärte Jürgen G. weiter. Anders schilderte dies die Nebenklage: Diese verwies auf die Aussagen eines Gärtners, dass der Schacht bereits zwei bis drei Wochen vor dem Unglück offen gelegen haben soll. Davon habe der Angeklagte nach eigenen Angaben nichts gewusst.

Heute sei es noch nicht zu einem Abschluss des Verfahrens gekommen, wie Jens Buck vom Amtsgericht mitteilte. Das Verfahren wird in zwei Wochen fortgesetzt.