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Getöteter 4-Jähriger – Verteidigung hat Zweifel, dass der Mord juristisch nachweisbar ist

Kindsmutter Malgorzata W. (l.) mit ihren Anwälten und Daniel G. mit Verteidigern vor dem Landgericht.

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Hannover/Barsinghauen. Das Urteil im Prozess zum getöteten Fabian (4) wird am 11. Dezember erwartet, noch immer ist die Jugendkammer des Landgerichts mit der Beweisaufnahme beschäftigt. Am heutigen Montag, 20. November, wurde die Übersetzerin befragt, die für die Tochter (7) übersetzte. Laut Daniel G.s Verteidigung ist die Mordanklage nicht aufrechtzuerhalten. Das Gericht fand klare Worte zur audiovisuellen Befragung der Tochter und weiteren Gutachten über das Kind.

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Dem Lebensgefährten Daniel G. und der Kindsmutter Malgorzata W. wird Mord bzw. Mord durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Dem Angeklagten G. wird zudem schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt. Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs weist Daniel G. von sich. Beide Angeklagten gaben die Bestrafungen und Misshandlungen der Kinder weitestgehend zu, wollen für den Tod von Fabian jedoch nicht verantwortlich sein und beschuldigten sich zuletzt gegenseitig, die tödlichen Schläge auf den Jungen abgegeben zu haben.

Wird der Prozess den Mord an Fabian aufklären können?

Die Verteidiger von Daniel G. gaben an diesem Prozesstag zu bedenken, dass der Prozess den Umstand, wer wirklich den „Todesstoß“ gegeben hat, wohl nicht aufklären könne. Ein Mord könne keinem der beiden Angeklagten eindeutig nachgewiesen werden. „Es ist selbstverständlich ein sehr emotionaler Fall“, so Verteidiger Björn Nordmann, „Aus juristischer Sicht ist der Mord aber nicht eindeutig nachweisbar. Der Strafvorwurf müsse daher abgeändert werden.“ Richterin Simon verwies auf die laufende Beweisaufnahme und das sich das Gericht durchaus noch Erkenntnisse und Hinweise aus den weiteren Gutachten erhoffe. „Es ist ein dynamischer Fall“, so die Richterin. Laut Gericht bleibt es aber bei einer Situation, in der beide Erwachsenen in einer ernsten Situation nicht gehandelt haben.

Kann der Mord nicht eindeutig nachgewiesen werden, wird es keine lebenslängliche Haftstrafe geben können, jedoch könnten die Angeklagten wegen Totschlags durch Unterlassung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Die Tochter (7) von Malgorzata W. hatte in ihrer auf Video aufgezeichneten Aussage jedoch Daniel G. beschuldigt, am Tag vor dem Tod ihres Bruders mit dem Fleischklopfer auf Fabian eingeschlagen zu haben. Die Verteidigung von G. zweifelt die Aussage der Tochter an und forderte mehr Gutachten.

Tochter verweigert weitere Aussagen und die polnische Sprache

Das Gericht hat sich an die für die Tochter zuständige Rechtsvertreterin gewandt. Diese erklärte, dass das Mädchen - derzeit in einer Pflegefamilie - klar geäußert habe, nicht mehr über das Thema sprechen zu wollen. Das Kind sei traumatisiert und in Therapie. Sie treffe alle 14-Tage ihren leiblichen Vater aus Polen. Das Kind verweigere mittlerweile die polnische Sprache, weshalb eine Dolmetscherin für die Treffen notwendig sei. Da die Verteidiger von Daniel G. die Glaubwürdigkeit der Aussage der Tochter anzweifeln und eine Beeinflussung durch die Mutter vor und während der Befragung nicht ausschließen können, hatten sie weitere Gutachten zur Aussage der Tochter beantragt. Eine weitere Befragung vor Gericht dem Mädchen erspart, um nicht retraumatisiert zu werden.

Das Gericht lehnte nun die Beweisanträge der Verteidigung ab und erklärte, es halte die Aussagefähigkeit des Kindes für gegeben. Das Kind habe entgegen der Meinung der Verteidigung klare Antworten gegeben und habe auch klar geäußert, was es nicht wisse, oder vergessen habe. Es habe altersgerechte Emotionen gezeigt und keine Anzeichen einer verzögerten Entwicklung. Außerdem sei es die „ureigenste Aufgabe“ der Jugendkammer, Aussagen von kindlichen Zeugen sachlich und fachlich zu bewerten. Von einer weiteren gutachterlichen Auswertung der Videoaussage erwartet das Gericht keine neuen Erkenntnisse, zudem alle Gutachter bis Anfang nächsten Jahres ausgebucht seien. Die Beeinflussung durch die Mutter hätten sowohl Mutter als auch die Tochter zugegeben. Die Tochter konnte auch klar sagen, was sie laut Mutter aussagen sollte, um Daniel G. nicht zu belasten. „Das Kind ist klar im Stande Fantasie und Wirklichkeit zu trennen“, so die Richterin.

Dolmetscherin hat bis heute Kontakt zu Fabians Schwester  

Als Zeugin (54) sagte an diesem Prozesstag die Dolmetscherin der siebenjährigen Tochter aus. Sie hat das Kind von Anfang an begleitet und bei der Aussage vor der Polizei und bei der richterlichen Befragung übersetzt. Noch immer ist sie als Übersetzerin regelmäßig in Kontakt mit dem Kind. Mittlerweile verweigere das Mädchen die polnische Sprache, weshalb auch für die Treffen mit dem leiblichen polnischen Vater eine Dolmetscherin nötig sei.

Die 54-Jährige erinnerte sich an die Befragung im Januar bei der Polizei. Plötzlich habe Malgorzata W. in einer Befragungspause im Raum gestanden, ohne das sie damals wusste, dass dies die Mutter der Siebenjährigen ist. W. habe zunächst, ohne das Kind zu beachten, Smalltalk mit der Dolmetscherin gehalten, dann das Kind auf den Schoß genommen und mit dem Kind sehr leise gesprochen. Als W. lauter zu ihrer Tochter auf Polnisch sagte: „Nein, du hast erst nach der Schule davon erfahren“, holte die Dolmetscherin die Ermittler schnell zurück, da sie eine Beeinflussung vermutete. Als sich später am Tag die Rolle von Malgorzata W. von einer Zeugin zur Täterin wandelte und die Tochter in eine Pflegefamilie sollte, habe W. nach Auffassung der 54-Jährigen sehr aufgesetzt reagiert.

Spezialfirma aus Schweden stellt gelöschte Videos von W. wieder her

Die Verteidigung von Daniel G. hatte eine erneute Auswertung von Malgorzata W.s Handy gefordert, um darauf gelöschte Videos und Fotos wiederherzustellen. Damit wurde eine darauf spezialisierte Firma aus Schweden beauftragt. Noch während des Prozesstages konnte diese einen Erfolg vermelden. Die Videos, auf denen laut G. zu sehen sein soll, wie Malgorzata W. gewalttätig gegenüber den eigenen Kindern agiert, sollen am nächsten Prozesstermin (Montag, 27. November) gesichtet werden.

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