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Altes Polizeischulgelände Wennigser Mark – aktuelle Rechtslage sieht keine Wohnbebauung vor

Archivbild.

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Wennigsen/Wennigser Mark. Im September 2021 kaufte das hannoversche Immobilienunternehmen Gundlach das Gelände der ehemaligen Polizeischule in der Wennigser Mark für 5.410.000 Euro. In die Schlagzeilen schaffte es das Gelände dann erst wieder im November 2023, als in der Sporthalle der leerstehenden Anlage ein Feuer ausbrach. Seitdem wurde es still. Wie ist der Sachstand des geplanten Wohnbauprojekts am Deister?

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Die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Polizeischule in der Wennigser Mark rückt einen Schritt näher. Nach Angaben von Bürgermeister Ingo Klokemann arbeitet derzeit der Eigentümer der Fläche, die Firma Gundlach, an Konzepten für die zukünftige Nutzung des Areals. Parallel bereitet die Gemeinde die notwendigen planungsrechtlichen Schritte vor.

Eigentümer arbeitet an Entwicklungskonzept

Die Fläche der ehemaligen Polizeischule befindet sich im Besitz des hannoverschen Unternehmens Gundlach. „Das Unternehmen erarbeitet aktuell Planungen für die künftige Nutzung des Areals und stimmt sich dazu eng mit der Gemeinde Wennigsen ab“, erklärt Bürgermeister Klokemann.

Derzeit kein Wohngebiet vorgesehen

Nach aktueller Rechtslage ist auf dem Gelände allerdings noch keine Wohnbebauung vorgesehen. Im bestehenden Bebauungsplan ist die Fläche als Sonderbaufläche festgesetzt. Diese Festsetzung orientiert sich an der früheren Nutzung als Polizeischule.

Auch die Vorgaben der Region Hannover setzen derzeit enge Grenzen für eine mögliche Wohnnutzung.

Gemeinde bereitet Zielabweichungsverfahren vor

Um eine andere Nutzung perspektivisch zu ermöglichen, bereitet die Gemeinde ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren vor. Hintergrund ist das Regionale Raumordnungsprogramm, in dem verbindliche Ziele für die Entwicklung von Flächen festgelegt sind.

Soll von diesen Vorgaben abgewichen werden, muss ein formelles Verfahren durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob eine solche Abweichung im konkreten Fall vertretbar ist und die grundlegenden Planungsziele weiterhin eingehalten werden.

Erst wenn diese Abweichung genehmigt wird, kann anschließend die Bauleitplanung entsprechend angepasst werden.

Gute Erfolgsaussichten aus Sicht der Gemeinde

Die Gemeinde sieht für dieses Verfahren durchaus positive Perspektiven.

„Aufgrund der besonderen Konstellation der Fläche und ihrer bisherigen Nutzung sehen wir gute Argumente für eine Abweichung“, sagt Bürgermeister Klokemann. „Deshalb gehen wir davon aus, dass das Verfahren gute Erfolgsaussichten hat.“

Rat soll Bauleitplanverfahren auf den Weg bringen

Der nächste konkrete Schritt steht bereits bevor. In der kommenden Ratssitzung soll ein Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren gefasst werden. Damit würde offiziell die planerische Grundlage geschaffen, um die zukünftige Entwicklung des Areals vorzubereiten.

Wann konkrete Planungen für die Nutzung des Geländes vorgestellt werden können, hängt maßgeblich vom Verlauf der weiteren Verfahren ab.

Die ersten Konzepte sahen ein ökologisches Wohnquartier in idyllischer Lage am Waldrand vor. Unterschiedliche Wohnformen und Nutzungen sollen eingeplant werden.

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